§35aKJHG

02.09.2002 14:18
avatar  Chris ( gelöscht )
#1
Ch
Chris ( gelöscht )

Hallo,

was heißt das eigentlich für meine Arbeit bzw. für den Erzieher, wenn §35aKJHG (seelische Behinderung) bei einem Kind vorliegt?

Gruß
Chris


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02.09.2002 18:16
avatar  Conny ( gelöscht )
#2
Co
Conny ( gelöscht )

Es kommt darauf an, ob Du durch das Jugendamt Kontakt hast und dementsprechend mit im Hilfeplan erwähnt wirst und Gutachten erstellen musst. Dann solltest Du Kontakt mit der zuständigen Sozialarbeiterin aufnehmen. Ansonsten ist der 35a ein Paragraph, der sonderpädagogische BEtreuung meinen kann, was aber auch selten im Kindergarten passiert und von den Erzieherin dort gemacht wird. Ich würde mich bei den Eltern informieren, was der HIlfeplan sagt und dann gegebenenfalls ein Gespräch mit JA und Eltern suchen, um Deine Arbeit effektiv zu gestalten.


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