Ausbildungsunterbrechung

26.10.2002 12:53
avatar  Bettina ( gelöscht )
#1
Be
Bettina ( gelöscht )

Ich habe nach dem 1. Studienjahr meine Erzieherausbildung wegen einer Schwangerschaft unterbrochen. Zusätzlich bin ich jetzt ein Jahr zuhause bei meinem Kind. In der FAK wurde mir gesagt ich müsse nach diesen zwei Jahren Unterbrechung die Ausbildung weitermachen weil sonst mein erstes Studienjahr verfällt. Meine Tochter wäre dann aber erst 1 Jahr alt und ich möchte eigendlich gerne noch zuhause bleiben. Wenn sie 2 1/2 ist könnte ich sie in einem Kindergarten unterbringen. Eine Krabbesstube/Kindergrippe könnte ich mir finanziell (auch mit Unterstützung) nich leisten.
Dann würde aber meine bisherige Ausbildungszeit verfallen. Unter diesen Umständen weiß ich nicht, ob ich weitermachen soll?????
Andererseits will es einfach nicht in meinen Kopf, dass in einem emanzipierten Land, Frauen wegen einer Schwangerschaft Nachteile haben!!!!???
Ich würde mich über Eueren Rat freuen und bitte alle die in der gleichen Situation waren mir zu antworten.


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28.10.2002 22:34
avatar  Olesa ( gelöscht )
#2
Ol
Olesa ( gelöscht )

Leider kann ich keinen guten Rat geben aber deine Situation ist für mich sehr gut nachvollziehbar, denn ich bin gerade in dieser Situation.
Direkt am Anfang des ersten Ausbildungsjahres wurde ich schwanger, trotz vieler Hindernisse habe ich das Jahr geschafft.
Mir wurde aber auf meiner Schule gesagt, dass ich schon nach einem Jahr die Ausbildung fortsetzen muss, meine Tochter wäre dann auch erst 1.Jahr alt.
Nun stehe ich genau vor dem selben Problem wie du. Ich habe mich auch schon über einen Fernkurs informiert aber das ist noch teuerer als meine Tochter in die Tagesstätte zu schicken. (um einiges teuerer!)


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03.10.2002 19:50
avatar  Bettina ( gelöscht )
#3
Be
Bettina ( gelöscht )

Irgendwie wurde mir gesagt die Ausbildung (ab dem ersten Studienjahr) darf nicht länger als fünf Jahre dauern. In Deinem Fall könntest Du schon noch ein Jahr zu Hause bleiben. Allerdings kannst Du dann Dein Berufspraktikum nicht mehr Halbtags (auf zwei Jahre gesplittet) machen. Wenn Du nach einem Jahr wieder einsteigst wäre das nämlich möglich.
Ich kann es echt nicht verstehen, wie das in einem Staat wie unserem möglich ist, wegen einer Schwangerschaft Benachteiligt zu werden!
Ich werde mich noch einmal erkundigen.

Bettina


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