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Aufstiegsfortbildungsförderung
Meine Tochter hat eine Erzieherinnenausbildung in Niedersachsen absolviert (inkl. Sozialassistentenausbildung). Nun hat sie für eine Fortbildung zur Tanzpädagogin Leistungen nach dem Meister-Bafoeg (AFBG) beantragt. Die Fortbildung an sich ist als förderungsfähig anerkannt, weil aber gleichzeitig die Förderung nur für ein erstes Fortbildungsziel gewährt wird, ist der Sachbearbeiter auf dem Standpunkt, dass die Erzieherinnenausbildung dies gewesen wäre und für eine zweite Fortbildung keine Förderung gewährt werden kann. Wer kennt ähnliche Fälle und kann uns einen Rat geben.
Hallo Anke Wellbrock,
ich habe zwar keinen ähnlichen Fall erlebt, aber meiner Meinung nach hat der Mensch leider Recht, denn die Erzieherinnenausbildung ist formal eine Weiterbildung, weil sie (zumindest in Niedersachsen und inzwischen in einigen anderen Bundesländern) eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Für die Fachschulzeit kann dann das "Meister-Bafög" beantragt werden. Also wenn es stimmt, dass nur die erste Weiterbildung gefördert werden kann, dann sieht es vermutlich schlecht aus.
Gruß und viel Glück,
Kathrin
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