Ausbildungsförderung

02.01.2004 14:55
avatar  Patrick ( gelöscht )
#1
Pa
Patrick ( gelöscht )

Hallo,

ich hab schon mal vor einiger Zeit einen Forumeintrag hier erstellt und wollte mich nun als erstes einmal für die zahlreichen konstruktiven und informativen Antwort-Postings bedanken. Vielen Dank! Leider blieb aber eines mehr oder weniger im Hintergrund, wenn es um die Ausbildung zur Erzieher/in geht.

Ich hole daher nochmal folgenden Sachverhalt hervor:
Meine Freundin (20) möchte mit mir zusammenziehen und in Dortmund eine schulische Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin anfangen. BaföG wird sie definitiv keines bekommen, da das Einkommen ihrer Eltern zu hoch ist. Ausser dem Kindergeld wird sie wohl keine weitere finanzielle Unterstützung bekommen.

Daher frage ich mich, ob es nicht noch andere Förderungsmöglichkeiten gibt?

Über eine Beantwortung der Frage würde ich mich natürlich freuen.
Gruß Patrick


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02.01.2004 20:56
avatar  Jassy ( gelöscht )
#2
Ja
Jassy ( gelöscht )

Was man versuchen könnte, wäre Wohngeld zu beantragen. Aber das ist nicht wirklich viel...Miete wird durch 2 geteilt und je nach Kosten könnte sie so 50 - 80 € Zuschuss bekommen monatlich.

Aber es is nunmal so, wenn die Eltern zuviel geld verdienen, dann müssen sie auch für ihr Kind zahlen.
Wenn die nicht zahlen wollen, hat sie leider Pech... klagen ist natürlich möglich, aber nicht wirklich empfehlenswert. Wer klagt schon gegen die eigenen Eltern?

Vielleicht nochmal mit den Eltern zusammensetzen...?


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02.01.2004 20:46
avatar  Bea ( gelöscht )
#3
Be
Bea ( gelöscht )

also so weit ich weiß gibts das nich... bin auch in der ausbildung und hab ein jahr alleine mit meinem freund gelebt. habe etwas bafög bekommen und das kindergeld aber sonst nix. hat auch nich zum leben gereicht. die gehen halt davon aus das die eltern sie dann unterstützen.... sind quasie dazu verpflichtet. deine freundin könnte das geld bei ihren eltern auch einklagen.


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22.01.2004 13:18
avatar  daggi ( gelöscht )
#4
da
daggi ( gelöscht )

Hallo Patrick,
den Vorschlag : "mit den Eltern nochmal reden..." ist für mich in diesem Fall der 1. Schritt.
Rechtlich gesehen ist es so, dass Eltern bis zum 27.Lebensjahr verpflichtet sind (wenn ihre finanz. Mittel ausreichend sind!) eine Erstausbildung für ihre Tochter/ihren Sohn zu finanzieren und da gibt es auch genaue finanzielle Vorgaben. Manchmal bei Aufbaulehrgängen bzw. Studien muß man sogar die Zweitausbildung bzw. Weiterbildung bezahlen. Wenn alles, was ich für Euch nicht hoffe, beim Gespräch bei den Eltern keine Einsicht bringt, geht noch der Weg zum Sozialmat. Die dann gezahlte Sozialhilfe bekommt deine Freundin- selbst Wohngeld und sonstige Vergünstigungen, z.B. Weihnachts- und Brandbeihilfe etc.,
und das Sozialamt holt sich genau dieses an Euch gezahlte Geld wieder von den Eltern zurück, denn sie sind für eine Erstausbildung zuständig.
Versuchst nochmal mit Überzeugungsarbeit, ansonsten jobben viele Klassenkameradinnen von mir zwecks Unterhalt neben dem Erzieherstudium her. Auch das wäre eine Möglichkeit um den gerichtlichen Weg zu umgehen.
Viel Fingerspitzengefühl und Erfolg wünsche ich Euch
Gruss
Daggi


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24.01.2004 01:08
avatar  UJ ( gelöscht )
#5
UJ
UJ ( gelöscht )

"Hallo Patrick,
den Vorschlag : "mit den Eltern nochmal reden..." ist für mich in diesem Fall der 1. Schritt.
Rechtlich gesehen ist es so, dass Eltern bis zum 27.Lebensjahr verpflichtet sind (wenn ihre finanz. Mittel ausreichend sind!) eine Erstausbildung für ihre Tochter/ihren Sohn zu finanzieren und da gibt es auch genaue finanzielle Vorgaben. Manchmal bei Aufbaulehrgängen bzw. Studien muß man sogar die Zweitausbildung bzw. Weiterbildung bezahlen. Wenn alles, was ich für Euch nicht hoffe, beim Gespräch bei den Eltern keine Einsicht bringt, geht noch der Weg zum Sozialmat. Die dann gezahlte Sozialhilfe bekommt deine Freundin- selbst Wohngeld und sonstige Vergünstigungen, z.B. Weihnachts- und Brandbeihilfe etc.,
und das Sozialamt holt sich genau dieses an Euch gezahlte Geld wieder von den Eltern zurück, denn sie sind für eine Erstausbildung zuständig.
Versuchst nochmal mit Überzeugungsarbeit, ansonsten jobben viele Klassenkameradinnen von mir zwecks Unterhalt neben dem Erzieherstudium her. Auch das wäre eine Möglichkeit um den gerichtlichen Weg zu umgehen.
Viel Fingerspitzengefühl und Erfolg wünsche ich Euch
Gruss
Daggi"

Hallo,
leider muß das etwas korrigiert werden. Seine Freundin hat KEINEN Anspruch auf Sozialhilfe nach §26 BSHG, da ihre Ausbildung dem Grunde nach förderungswürdig ist (eventuell wäre das etwas anders, wenn sie bei ihren Eltern wohnen würde, aber das ist ja hier nicht der Fall). Und selbst wenn das anders wäre (was es nicht ist!), dann wären da noch zwei kleine Problemchen.
1. Die Sozialhilfe ist subsidiär - d.h., daß zuvor alle anderen Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. Wie Du richtig schreibst, besteht bei Erstausbildung eine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind. Das müßte sie vorrangig in Anspruch nehmen. Hierbei kommt hinzu, daß die Eltern dem Kind den Unterhalt nicht zwangsläufig in Geld abzugelten haben - das kann ebenso gut durch "Naturalunterhalt" geschehen, was auch die Regel ist. Ablehnen könnte sie das nur aus besonders schwerwiegenden Gründen (z.B. wenn sie geschlagen oder mißbraucht würde).
2. Da sie mit ihrem Freund zusammenlebt, würde dessen Einkommen auf ihren Hilfebedarf angerechnet werden, nicht anders, als wenn sie verheiratet wären. Je nach seinem Einkommen würden dann hier möglicherweise sämtliche Ansprüche erlöschen, z.B. dann, wenn sein Einkommensüberschuß dazu ausreicht, ihren Hilfebedarf zu decken.
1. und 2. sind aber wie gesagt nur theoretischer Natur, da de facto kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht (falls Du ein Sozialamt kennt, das das anders handhabt, solltest Du schnellstens dessen Zuständigkeitsbereich posten, der Kreis oder die Stadt dürfte sich dann über einen kräftigen Einwohnerzuwachs freuen).
Bye, UJ


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