Ich bräuchte mal ein paar Infos darüber,wie der Werdegang und die Unterbringungsformen sind ,wenn man sexuellen missbrauch und/oder Vernachlässigung an einem Kind 0-6(Kindergarten) oder Jugendlichen 7-18 Jahren in der Familie feststellt? Sind ja verschiedene Werdegänge.
Wie verhält man sich (Kindergarten/Familie) Was macht das Jugendamt? Wie ist die Reihenfolge nach den § wie sie vorgehen?
wie z.b erst stellt man die Kindeswohlgefährdung (nach §8a) fest
dann ...........
Komme völlig durcheinander wann was gemacht wird bzw wie und durch welche §.