Quereisteiger-

01.04.2007 21:23
avatar  flo ( gelöscht )
#1
fl
flo ( gelöscht )

hi, ich hab mich inzwischen mal erkundigt nach den fördermöglichkeiten.
da wird folgender unterschied gemacht:`ausbildung an fachschulen (mit voraussetzung der abgeschlossenen berufsausbildung) abendgymnasien und kollegs=
Kein eigener hausstand 354 euro.

nr.2 förderung von schülern an berufsfachschulen und fachschulen, ohne voraussetzung der berufsausbildung, sofern sie miteinem zweijährigen bildungsgang einen berufsqualifizierten abschluss vermitteln=
kein eigener hausstand 192 euro.

um die ausbildung antreten zu können muss man doch vorher entweder 2 jahre sozialasistenz gemacht haben oder wie ich als quereinsteiger eine einschlägige berufsausbildung vorweisen.

also müste in meinem fall doch nr.1 zutreffen ! oder????


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