Praktikumszeugnis

03.10.2003 15:24
avatar  Bettina ( gelöscht )
#1
Be
Bettina ( gelöscht )

Ich habe im letzten Semester ein 40-tägiges Praktikum gemacht, weil es mir zusteht habe ich die Einrichtung gebeten mir über meine Leistungen während des Praktikums ein qualifiziertes Zeugnis zu schreiben.
Ich soll der Einrichtung nun sagen wie es aussehen soll und habe keine Idee.
Hat jemand ein qualifiziertes Zeugnis bekommen und kann mir Formulierungeshilfen geben?


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04.10.2003 08:59
avatar  René ( gelöscht )
#2
Re
René ( gelöscht )

Hallo Bettina,

in einem qualifizierten Arbeitszeugnis sollte eine bestimmte Gliederung eingehalten werden.
1. Name, Vorname, Adresse und ggf. Geburtsdatum des Mitarbeiters (MA)
2. Beschreibung der Einrichtung in der der MA tätig war
3. Beschreibung der Kitagruppe/Wohngruppe/etc.. in der der Ma eingesetzt war
4. Verhalten zu Vorgesetzten
5. Verhalten zu Kollegen/Mitarbeitern
6. Verhalten/Umgang zu Klienten
7. Persönliche Stellungnahme zur Arbeitsweise des MA
8. Bedankung (Grund von Weggang)
9. Unterschrift (links: Einrichtungsleitung - rechts: Grupenleiter)
Dieses ist eine grobe Übersicht wie qualifizierte Arbeitszeugnisse geschrieben werden sollten. Aber: Auf die Formulierungen kommt es an!!! Die Beurteilung MUSS in jedem Fall wohlwollend geschrieben sein!!!
Zum Beispiel sollte besonders wert gelegt werden auf den letzten Satz. Warum verlässt der MA die Einrichtung und "bedauert" die Einrichtung sein Weggehen? Wird von der Einrichtung "viel Glück für den weiteren beruflichen Werdegang" gewünscht?? Diese Aussagen bedeuten das die Einrichtung zufrieden war.
Mich würde aber interessieren warum du denkst das du ein Anspruch auf ein qualoifiziertes Arbeitszeugnis hast??? Bei uns ist das so: Das Praktikum ist integraler Bestandteil der gesamten Ausbildung und schließt mit dem Staatsexamen ab. Bei Beurteilungen im Praktikum dürfen/sollen auch "Negativvermerke" sein!!! Die Beurteilung im Praktikum ist NICHT gleichzusetzen mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Ist das bei euch anders???
Alles Gute

René


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17.10.2003 11:32
avatar  Bettina ( gelöscht )
#3
Be
Bettina ( gelöscht )

Hallo René,

erst mal vielen Dank für deine Mühe... leider konnte ich erst heute deine Antwort lesen, da ich ComputerProbleme hatte...

ja, ich studiere Sozialpädagogik, da ist ein 40 und ein 50tägiges Praktikum pflicht, erscheint aber letztendlich nicht im Diplom. (Glaube ich jedenfalls)

Da ich meinen beruflichen "Werdegang" lückenlos dokumentieren möchte (und es z.B. bei der Bewerbung zu einem Studium auch nötig ist,) lege ich doch wert auf ein qualifiziertes Zeugnis für qualifizierte Tätigkeit...

das Problem ist nur, dass ich nicht wirklich weiß, wie es aussehen sollte... danke für deine Tipps

Lieber Gruß

Bettina


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