Praktikantenanleitung

21.02.2004 12:21
avatar  Alex ( gelöscht )
#1
Al
Alex ( gelöscht )

hallo ale zusammen,

habe gerade schon im forum für studierende einen beitrag über praktikantenanleitung gelesen. Ich selbst stelle auch die frage, wie das mit der berufserfahrung (wie viel jahre) und der ausbildung von praktikanten in baden württemberg geregelt ist. darf ich auch schon direkt nach dem anerkennungsjahr ausbilden? oder brauche ich 2 jahre berufserfahrung? und vor allem: wo ist das ganze niedergeschrieben?

Leider konnte mir bis dato noch niemand verbindliche informationen hierzu geben. Ich hoffe, ihr könnte es - wär echt wichtig!

Danke im voraus - gruß alex


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24.02.2004 11:56
avatar  weinmann ( gelöscht )
#2
we
weinmann ( gelöscht )

In Baden-Württemberg ist das in "Gemeinsame Grundsätze des Kultusministeriums und des Sozialministeriums für die praktische Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher" geregelt. In 2.2 Heißt es
"....Die Fachkraft soll nach abgeschlossener Ausbildung über eine indestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in dem Praxisfeld verfügen, in dem sie die Anleitung übernimmt. Über die Eignung von anderen Fachkräften entscheidet im Einzelfall die Schule."

Ist ja auch sinnvoll, dass nicht jeder gleich anleiten darf.

Wilhelm Busch formuliert es ganz gut. Über den Frosch, der mit Mühe auf einen Baum geklettert ist und dann beim Flugversuch abstürzt, reimt er:

"Wenn einer der mit Mühe kaum,
geklettert ist auf einen Baum,
schon denkt, dass er ein Vöglein wär,
so irrt sich der!


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24.02.2004 08:32
avatar  sandra ( gelöscht )
#3
sa
sandra ( gelöscht )

Hallo,

Ich komme aus Baden-Württemberg und darf noch keine Praktikantin anleiten weil ich 2 Jahre Berufserfahrung benötige. Wahrscheinlich ist das wieder von Schule zu Schule unterschiedlich, aber die Schulen die ich kenne haben das alle so geregelt. Festgelegt wird das wohl dann auch von jeder Schule selbst (?). Bei uns an der Schule gab es ne Praktikumsordnung wo so was drin steht. Dort sind auch die Aufgaben usw. einer Praktikantin und der Anleitung fetsgelegt.
Ich persönlich halte diese 2 Jahre Berufserfahrung eigentlich für nicht erforderlich, denn wenn ich direkt von der Schule komme, weiß ich doch wohl noch besser was erwartet wird, wie wenn ich schon 30 Jahre arbeite, oder?

Frag doch einfach mal auf deiner Schule nach, die können dir bestimmt Auskunft geben, oder schau doch mal in deine Praxisordnung.

Liebe Grüße, Sandra


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