Vorpraktikantinnen

27.02.2003 19:05
avatar  Tina ( gelöscht )
#1
Ti
Tina ( gelöscht )

was dürfen eigentlich vorpraktikantinnen?
Sollen oder müssen oder dürfen sie schon angebote machen wie zum beispiel eine turnstunde eine bilderbuchbetrachtung oder sonst etwas?
was dürfen sie oder müssen sie in dem jahr gemacht haben?

Tina


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09.03.2003 19:28
avatar  Steffi ( gelöscht )
#2
St
Steffi ( gelöscht )

Hallo,
ich kann dir zwar nich genau sagen was man muss oder darf...aber Dinge wie Turnstunden gestalten, Angebote machen etc. darf man aufjedenfall schon..ob man so etwas machen muss...ich würde sagen sowas macht man von sich aus freiwillig, wenn man mit Kindern arbeitet und daran Spaß hat. Das Praktikum is ja vorallem dazu da dich mal in diesem Bereich zu orientieren und deine Ideen auszuprobieren.
Einschränkungen gibt es dann, wenn deine Angebote und Beschäftigungen sich mit der Aufsichtspflicht nicht vereinbaren lassen. Als Vorpraktikantin *Darfst* du laut gesetzlicher Regelung nicht mit 25 Kindern alleine sein und die Rolle der Erzieherin ersetzen.
Wie genau die gesetzlichen Regelungen dazu sind..da müsstes du dich mal bei deiner Lehrerin erkundigen oder in deinem Vertrag nachlesen.
Wenn du dich mal mit etwas überfordert fühlst..dann sag es deiner Anleitung einfach..denn das ist dein gutes Recht..schließlich bist du noch am lernen und noch keine *volle* Arbeitskraft.
Grüße


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