Zugangsvorraussetzung

08.01.2004 12:18
avatar  Anja ( gelöscht )
#1
An
Anja ( gelöscht )

Ich bin aus NRW, und würde auch gerne Erzieherin werde. Bei den Zugangsvorraussezungen gilt unter anderem das hier:
-die selbstständige mehrjährige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person
ist das richtig??? Weil die Führung des Familienhaushaltes mit einer pflegebdürftigten Person kann ich vorweisen. Welche Schule in NRW erkennt das denn an? Hatte in Düsseldorf bei denen nachgefragt, und bei denen würde es nicht gelten?
Wäre nett wenn mir da jemande auskunft geben könnte


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08.01.2004 22:51
avatar  Fuchur ( gelöscht )
#2
Fu
Fuchur ( gelöscht )

michaelshoven bei köln bietet das an
du musst den haushalt mit dfer pflegebedürftigen person 4jahre geführt haben

gruß


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15.01.2004 00:13
avatar  Jennifer ( gelöscht )
#3
Je
Jennifer ( gelöscht )

KURS: Aus- und Weiterbildung
http://www.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCG..._0_0_NULL_NULL_

Dort suchst du nach "Berufsausbildung/Umschulung (schulisch)", Bildungsziel "Erzieher" und erstmal einen bestimmten Postleitzahlenbereich. Dann schaust du dir mal die Beschreibungen der Schulen an - da ist das angegeben!


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15.01.2004 00:07
avatar  Jennifer ( gelöscht )
#4
Je
Jennifer ( gelöscht )

Käthe Kollwitz Schule Aachen: 4 Jahre
Berufskolleg des Kreises Aachen in Suimmerath/Stolberg: 4 Jahre


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