reduziertes Gehalt im Anerkennungsjahr

03.08.2003 13:00
avatar  Hille ( gelöscht )
#1
Hi
Hille ( gelöscht )

Hallo, ich hab`da eine Frage....in unserer Kita ist es üblich das die jeweilige Jahrespraktikantin einen Arbeitsvertrag nur über 26,5 Std. erhält. Sie ist aber 38,5 Std in der Einrichtung. Unser Arbeitgeber begründet das mit Sparmaßnahme und.... sie ist ja auch durch Unterricht oft nicht anwesend. Das haben wir jetzt mal ausgerechnet...und da kommt Sie weit mehr als auf 26,5 Std. das Jahr über verteilt.. Wir sind ganz schön sauer, denn immer leisten diese zukünftigen Erzieherinnen Top Arbeit. WIE IST DAS IN ANDEREN EINRICHTUNGEN????? Gruß Hille


 Antworten

 Beitrag melden
21.08.2003 00:59
avatar  Jutta ( gelöscht )
#2
Ju
Jutta ( gelöscht )

Hallo Hille!
Ich hab zwar keine Fachschul- sondern Fachhochschulausbildung, aber mit dem Anerkennungsjahr müßte das grundsätzlich das Gleiche sein:
Als Anerkennungspraktikantin (AP) bekommt man einen Vertrag über 38,5 Std. Dafür, daß man gewissermaßen noch in der Ausbildung ist und auch für den Unterricht freigestellt werden muß, wird man ohnehin geringer bezahlt als eine voll ausgebildete Erzieherin. Der Arbeitgeber ist in der Bezahlung zudem an die Tarifverträge gebunden.
Wenn der Arbeitgeber Dir bei zeitlich regulärem Einsatz nur einen Vertrag über 26,5 Stunden gibt, um Geld zu sparen, ist das nicht rechtens. Außerdem hast Du damit nur eine 2/3 Stelle. Bei reduzierter Stelle verlängert sich dann aber die Ausbildungszeit im AJ um weitere 6 Monate (bis Du auch auf dem Papier die volle Stundenzahl zusammen hast).
Sprich mit dem Lehrer an eurer Schule, der das AJ betreut, er solle mal mit Deiner Einrichtung reden. Was die mit Dir machen, ist Nötigung und strafbar.
Dort wird Deine "Notlage", daß Du diese Stelle brauchst, um Deine Ausbildung abzuschließen, mißbraucht um Dich zu kostenloser Arbeit zu nötigen.
Du kannst Deinem Arbeitgeber aber auch sagen, daß sich bei einem Vertrag über 26,5 Std Dein AJ auf 1 1/2 Jahre verlängern würde, wenn er Dir nicht bescheinigt, daß Du tatsächlich in vollem Umfang arbeitest oder gearbeitet hast. Dann solltest Du auf einer solchen Bescheinigung bestehen. Außerdem solltest Du protokollieren, wann Du dort gearbeitet hast und wann Du in der Schule warst. Vielleicht solltest Du Dir das auch noch abzeichnen lassen. Damit kannst Du in einem Arbeitsgerichtsprozeß auf jeden Fall Dein Gehalt noch nachträglich einklagen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg, Jutta


 Antworten

 Beitrag melden
04.08.2003 10:28
avatar  Brian ( gelöscht )
#3
Br
Brian ( gelöscht )

Hi Hille,

mich würde interessieren, ob Ihr weniger verdient als andere Anerkennungspratikanten.
Also bei uns arbeiten die Praktikanten auf einer ganzen Stelle auch 38,5 Std. die Woche. Im Stellenplan macht das allerdings nur eine halbe Stelle aus. Der Praktikant arbeitet ganz, kostet aber weniger als ein Erzieher. Nicht das Ihr Euch mit Eurem Arbeitgeber falsch verstanden habt?!

Sollte es so nicht sein kann ich nur wenig Verständnis für eine Kürzung aufbringen. Ist den bei den Gruppenleiterinnen und den Ergänzungskräften auch "gespart" worden? Oder sind nur bei den Pratikantinnen die Gehälter gekürzt worden??
es bleibt noch die Frage, welchen Tarifvertrag Ihr habt. Wenn ihr z.B. nach BAT oder AVR bezahlt werdet kann ich mir nicht vorstellen, dass das Gehalt einfach so gekürzt werden darf. Ihr habt doch einen Vertrag, darauf würde ich pochen. Wenns nichts bring würde ich mich, wenn die Möglichkeit besteht, nach einer neuen Stelle umsehen!

MfG

Brian


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2003 22:32
avatar  Sabine ( gelöscht )
#4
Sa
Sabine ( gelöscht )

Hallo! Das ist ja wohl eine Frechheit. Ich kenne keine Einrichtung die nicht die ganzen 38,5 Stunden bezahlt. Stellen für Anerkennungspraktikanten gibt es wie Sand am Meer. Wenn der Träger so weiter macht, werden wahrscheinlich sich bald keine Leute mehr bei euch bewerben. LG Sabine


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!