staatl. geprüfte Erzieherin???

06.12.2003 14:00
avatar  Anouk ( gelöscht )
#1
An
Anouk ( gelöscht )

Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin seit über 20 Jahren (mehrfache) Pflege- und Adoptivmutter. Besuch momentan die Oberstufe (letztes Jahr) der sozialpäd. Fachschule. Werde im Sommer04 die Abschlußprüfung machen. Ich bin doch dann staatl. geprüfte Erzieherin ?? Wenn ich kein Anerkennungsjahr mache, da ich während den Praktikumszeiten gemerkt habe, wie schwierig Familie, Kinder ( traumatisierte und nicht gerade einfache Pflegekinder) und Haushalt unter einen Hut zu bringen war, kann ich dann trotzdem als Familiengruppe einer Oranisation (e.V.) offiziell als Erzieherin angestellt werden. Denn mein Berufswunsch ist und war, meine bisherige Tätigkeit auf professionelle Füße z stellen,um eine sozial- und rentenversicherungspflichtige Tätigkeit auszuüben und der positive Nebeneffekt über einen e.V. ist die Supervision,Austausch und vm.Wer kann mir Tipps geben bzw. hat so etwas selber schon gemacht - als staatl. geprüfte Erzieherin ohne Anerkennungsjahr.
Liebe Grüsse
Anouk


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06.12.2003 19:41
avatar  Kolja Richter ( gelöscht )
#2
Ko
Kolja Richter ( gelöscht )

Es verhält sich genau so, wie Lisa gepostet hat. Wenn ich ohne Anerkennungsjahr bereits auf einer Erzieherstelle arbeiten könnte, würde ich mir auch den Aufwand sparen. Ohne Anerkennungsjahr giltst du noch nicht als Fachkraft. Du kannst natürlich trotzdem arbeiten, aber nicht auf Stellen, die nach Fachkräftevereinbarung mit Erziehern besetzt sein müssen. Im Kindergarten könntest du z.B. als Ergänzungskraft aber nicht als Gruppenleiterin arbeiten. Als Ergänzungskraft kannst du aber sowieso arbeiten. Dafür brauchst du überhaupt keine Ausbildung.

Ich kann gut verstehen, dass du deine familiären Verpflichtungen und das Anerkennungsjahr nicht gut unter einen Hut bringen kannst. Ich bin kinderlos und Single und finde schon, dass das Anerkennungsjahr eine Menge Arbeit zusätzlich zum Job macht. Dass manche meiner Mitschülerinnen da noch Zeit für Partner oder gar Kinder finden, nötigt mir Bewunderung ab. Soweit ich weiß hast du bis zu 3 Jahren Zeit, dein Anerkennungsjahr abzuleisten. Du könntest also bei deinem e.V. einen Job annehmen und in ein oder zwei Jahren, wenn deine Kinder aus dem gröbsten raus sind, das Anerkennungsjahr in Angriff nehmen. Wenn du länger wartest, musst du evtl. die Prüfung wiederholen.

Ich habe mal von Fachschulen gehört, die eine Form der Teilzeitausbildung anbieten, bei der das Anerkennungsjahr integriert ist. Ich kenne auch Diplom-Sozialpädagoginnen, die ihr Anerkennungsjahr wegen ihres Kindes auf Teilzeitbasis abgeleistet haben. Dauerte dann entsprechend länger. Vielleicht kann deine Fachschule sich auf so etwas einlassen. Mein Tipp: Sprich mal mit deinen Fachlehrern über deine Situation. Vielleicht wissen sie eine Möglichkeit für dich. Womöglich bist du gar nicht die erste Erzieherschülerin, die in solch einer Lage ist.


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06.12.2003 18:24
avatar  Lisa ( gelöscht )
#3
Li
Lisa ( gelöscht )

Hi...
also soweit ich weiß ist man nach den zwei Jahen Schule und der dazu gehörigen Abschlussprüfung erst mal nur geprüfte Erzieherin. Nach dem Anerkennungsjahr und dem Kollogium ist man staatlich anerkannte Erzieherin....


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07.12.2003 19:15
avatar  Ulrike Widlitzek ( gelöscht )
#4
Ul
Ulrike Widlitzek ( gelöscht )

Ich bilde seit 10 Jahren Erzieherinnen in NRW aus als Lehrkraft für das Fach Didaktik/Methodik mit sozialpäd.Praxis.
Ohne das Berufspraktikum ist die Ausbildung zur "Staatl. geprüften und anerkannten Erzieherin" nicht abgeschlossen, d.h. kann eine offizielle Stelle als Erzieherin im öffentlichen Dienst nicht angetreten werden.Denkbar wäre eine Einstellung als "Ergänzungskraft"- diese ist aber wesentlich schlechter bezahlt. Die Lösung des geschilderten Problems ist einfach: es gibt eine Ableistung des Berufspraktikums in Teilzeitform,d.h. 2 Jahre mit halber Stundenzahl arbeiten und den begleitenden Unterricht ( bei uns an der Schule 2 Tage-Do.und Fr.alle 4 Wochen) besuchen.
Das Absolvieren des Berufspraktikums ist unbedingt anzuraten, da nach geltender Rechtsverordnung die 1.Prüfung zur "Staatl. geprüften Erzieherin" nach drei Jahren verjährt,d.h. das Berufspraktikum muss innerhalb dieser 3 Jahre abgeschlossen sein.
Viele Grüsse U.Widlitzek


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07.12.2003 22:15
avatar  Anouk ( gelöscht )
#5
An
Anouk ( gelöscht )

Allen recht herzlichen Dank ! Eure Antworten haben mir wirklich geholfen, ich werde mich nach einer Teilzeitstelle umschauen, denn umsonst möchte ch nicht die 2 Schuljahre absolviert haben, dazu war es viel zu interessant und lehrreich. Auch nach 22 Jahren Kindererziehung bekommt man sehr viel Input und einen "fremden Blick" für die Kinder/Jugendlichen!
Nochmals Dank !
Ciao
Anouk
PS.: Schaut doch mal in die ua. Website unseres Projektes rein ! Viel Spaß!!!


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07.12.2003 22:14
avatar  Anouk ( gelöscht )
#6
An
Anouk ( gelöscht )

Allen recht herzlichen Dank ! Eure Antworten haben mir wirklich geholfen, ich werde mich nach einer Teilzeitstelle umschauen, denn umsonst möchte ch nicht die 2 Schuljahre absolviert haben, dazu war es viel zu interessant und lehrreich. Auch in 22 Jahren Kindererziehung bekommt man sehr viel Input und einen "fremden Blick" für die Kinder/Jugendlichen!
Nochmals Dank !
Ciao
Anouk
PS.: Schaut doch mal in die ua. Website unseres Projektes rein ! Viel Spaß!!!


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