aku es geth um deine antwort

24.10.2006 23:50
avatar  rebecca ( gelöscht )
#1
re
rebecca ( gelöscht )

brauche ich in NRW auch abI????????
würde mich auf antwort freuen auch unter R.h.becci@web.de
wäre echt klasse können auch andere antworten!!!!!
LG becci


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25.10.2006 08:02
avatar  aku ( gelöscht )
#2
ak
aku ( gelöscht )

wie das in nrw ist, weiß ich leider nicht


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25.10.2006 08:30
avatar  Line ( gelöscht )
#3
Li
Line ( gelöscht )

In NRW brauchst du vorher eine zweijährige schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin oder Sozialhelferin.
Anschliessend kannst du die Erzieherausbildung beginnen.

Wen du Abi hast, brauchst du nur noch ein Jahr Vorpraktikum, oder FSJ.


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31.10.2006 19:19
avatar  Brain ( gelöscht )
#4
Br
Brain ( gelöscht )

Guten Abend,

im Folgenden ein Auszug der Hompage des August Vetter Berufskolleg (FSP):

Fachschule für Sozialpädagogik
1 Motivation
Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die Freude haben am Umgang mit Menschen und bereit sind, pädagogische Verantwortung zu übernehmen.
Fachwissen, Ausdauer und Geduld sind dabei ebenso wichtig wie Kreativität und die Bereitschaft zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie Eltern, Lehrerinnen, Lehrern und Behörden.

2 Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik ist:
a) die Fachoberschulreife
und
b) eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung im Berufsfeld des Sozial- und Gesundheitswesens
(z. B. Kinderpfleger/in, Heilerziehungshelfer/in, Sozialhelfer/in)
oder
der erfolgreiche Abschluss einer zweijährigen höheren Berufsfachschule oder Fachoberschule
in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen.

Mit Aufnahme in die Fachschule werden die Schülerinnen und Schüler als Studierende bezeichnet.

3 Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr gehören neben dem schulischen Unterricht auch je ein Blockpraktikum von jeweils acht Wochen zum Ausbildungsprogramm. Die Praktika werden von Fachkräften der Schule und der jeweiligen sozialpädagogischen Einrichtung angeleitet und betreut.
Das dritte Ausbildungsjahr ist ein Berufsanerkennungsjahr. Die Studierenden schließen für dieses Jahr einen Praktikantenver­trag mit dem Träger einer Einrichtung ab, stehen aber gleichzeitig weiter noch in einem Schulverhältnis. Während des Anerkennungsjahres werden die Studierenden von Fachkräften der Schule und der sozialpädagogischen Einrichtungen betreut.

4 Abschluss / Arbeitsfelder
Die Ausbildung schließt ab mit einer staatlichen Prüfung und der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher. Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher sind berechtigt, in Krippen, Krabbelstuben und Kindergärten, in Kindertagesstätten und Horten, in Heimen und Kinderdörfern, in Freizeitheimen sowie in Sondereinrichtungen für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen die selbständige Gruppenleitung auszuüben.

5 Weiterbildung
Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in einem Kinderheim können die Leitung einer Tageseinrichtung übernehmen.
Bei Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit nach der staatlichen Anerkennung kann eine Zusatzausbildung in Sonderpädagogik/Heilpädagogik angeschlossen werden. Weitere Zusatzqualifizierungen sind im Bereich der Motopädie und in der Fachlehrer/innenausbildung für die Sonderschule möglich.

6 Fachhochschulreife
Für alle Studierenden besteht im Rahmen der Fachschulausbildung die Möglichkeit, durch die Zusatzwahl des Faches Mathematik die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife zu erwerben.

7 Unterrichtsfächer
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation
Englisch
Politik/Gesellschaftslehre
Biologie

Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Sozialpädagogische Theorie und Praxis
• Bildungsbereiche in der Kinder- und Jugendarbeit
• musisch‑kreative Gestaltung/Spiel
• Sprache(n)/Medien
• Natur/kulturelle Umwelt(en)
• Gesundheit/Bewegung
Religionslehre/Religionspädagogik
Projektarbeit
Praxis in Einrichtungen der Kinder‑ und Jugendarbeit

Ich denke das beantwortet alle Fragen, oder ;-)?

Gruß,

Brain


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