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Schwangerschaft im Anerkennungsjahr
Meine Tochter befindet sich im dritten Anerkennungsjahr. Sie ist schwanger und hat von ihrem Arbeitgeber ein Beschäftugungsverbot wegen fehlender Immunitäten ausbesprochen bekommen.Nun soll sie direkt nach dem Mutterschutz das Annerkennungsjahr wiederholen. Sie würde sich aber lieber erst 1 Jahr um das Kind kümmern und im nächsten Jahr weitermachen. Der Lehrer meint ( Schule in NRW) dieses geht nicht.
Hallo Nana,
also ich weiß nicht, wie das in NRW ist, aber hier in BW verfällt die Ausbildung nicht. Man kann das Anerkennungsjahr ohne Probleme nach einer Auszeit von bis zu fünf Jahren nachholen. Und selbst danach ist es noch möglich (evtl. verlängert sich unter diesen Umständen das Anerkennungsjahr). Ich kann mir ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass dies in NRW nicht möglich sein soll. Erkundige dich genau und lass dich nicht abspeisen. Wenn deine Tochter die Prüfung in der Tasche hat, kann sie das Anerkennungsjahr bestimmt zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Und es gibt immer auch Härtefälle. Eine Schwangerschaft gehört da bestimmt dazu.
Lieber Gruß und viel Glück für deine Tochter
Hallo Nana,
lasst euch da bloß nicht veralbern. Ich würde da mal bei einer Organisation wie Beruf und Kind oder Frau und Beruf nachfragen. So etwas gibt es sicher auch bei euch. Die können ihr ja nicht einfach verbieten zu arbeiten. Man schmeißt ja eine schwangere Erzieherin auch nicht raus.
Ich war in meinem letzten ausbildungsjahr auch schwanger, allerdings in S.-H. Mein letztes Praktikum habe ich hochschwanger absolviert. Die Schule wollte damals auch das ich unterbreche aber ich hab mich durchgesetzt, mein Kind bekommen und dann die Prüfung gemacht.
Und ... hat auch funktioniert!
Also lasst euch da beraten das wird schon klappen.
Alles Gute
Mel
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