Re: Anerkennungsjahr

11.01.2002 15:16
avatar  Ilona ( gelöscht )
#1
Il
Ilona ( gelöscht )

>Brauche dringend eine Auskunft.
>Meine Tochter mach an der Marie-Elisabet-Lüder-Schule in Berlin eine Ausbildung zur Erzieherin.Sie sucht jetzt eine Stelle für ihr Anerkennungsjahr.
>Der Leiter der Schule sagte ihr, dass sie ihr Anerkennungsjahr nicht ganzjährig in einer Einrichtung machen darf sondern zwei halbe Jahre in zwei verschiedenen Einrichtungen machen muss, da sie sonst durchfallen wird.
>Entspricht das der Warheit? und wo steht das geschrieben ?
>Für schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
>viele Grüsse
>Klaus

Hallo Klaus! Ich befinde mich gerade im Anerkennungsjahr zur Erzieherin und es stimmt deine Tochter muß Inerhalb eines Jahres in zwei Einrichtungen ihr Anerkennungsjahr absolwieren. Du kannst es nachlesen im Gesetz über das Berufspraktikum und die staatliche Anerkennung von Erziehern und Kinderpflegern (Erziehergesetz-ErzG). Im § 2 Berufspraktikum Absatz 5 heist es: Die berufspraktische Tätigkeit in der Erzieher Kinderflegeausbildung ist in zwei Ausbildungsabschnittenm von je sechs Monaten Dauer abzuleisten. Im Rahmen der Erzieherausbildung müssenh sich die Ausbildungsabschnitte hinsichtlich
1. der altersgruppe der in der Praxisstelle zu betreuenden Kindern und Jugendlichen oder

2. des Umfangs der Betreuung (Tagesbetreuung oder Betreuung über Tag und Nacht) oder

3. der Art der Hilfeleistung (Erziehung, Eingliederung, Jugendarbeit)

voneinander unterscheiden.

Es gibt in dem Punkt aber auch ein Schlupfloch. Sie soll sich einfach eine Einrichtung suchen die z. B. einen Kitabereich und einen Hort oder Krippenbereich hat so kann sie das ganze Jahr in der selben einrichtung machen und muß nur die Gruppen wechseln.
Ich hoffe das ich dir und deiner tochter helfen konnte.
Ilona

p.s. Das Gesetz müsste deine Tochter aber auch bekommen haben wenn nicht bekommt sie es ganz leicht von der Schule muß sie nur mal nachfragen.


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