welche Aufgaben / Verantwortung in der Ausbildung?

09.11.2009 22:10
avatar  *tacc*
#1
*t

hallo!
mache gerade ein fsj. dort wo ich arbeite machen zwei junge frauen eine praxisintigrierte ausbildung. die eine von ihnen, im 1 jahr, ist gelernte kinderpflegerin. sie betreut in einer wohngruppe im internat den teil der jugendlichen, deren eltern privatzahler sind (auf der gruppe wohnen auch kjhg-schüler).
wie ist das: darf man in der ausbildung als bezugsbetreuer fungieren? kennt ihr gesetzesauszüge dazu? welche verantwortung dar man generell übernehmen? kennt sich da vllt auch jemand von euch im bezug auf ein fsj aus?
grüßle.
p.s. frage deswegen, weil ich gerne die gleiche art der ausbildung machen möchte und mir so viele infos über rechte un dpflichten im vorfeld holen möchte.


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