schwanger im anerkennungsjahr!

03.06.2005 22:10
avatar  mary ( gelöscht )
#1
ma
mary ( gelöscht )

hallo,

ich hab da mal ne frage, die mir so durch den kopf geht, vielleicht kann sie mir ja jemand von euch beantworten. ich bin schwanger, das weiß aber noch keiner außer meiner familie. im August beginnt mein anerkennungsjahr, im Februar bin ich ausgezählt. das problem ist nun, das ich ja dann genau im anerkennungsjahr bin, muß ich die mutterschutzzeit dann nachholen oder wie läuft das?

lg
mary


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02.07.2005 13:26
avatar  Nina ( gelöscht )
#2
Ni
Nina ( gelöscht )

Also allein aus Fairness-Gründen würde ich meine Schule und meine Praxisstelle informieren.
Die Schule kann dir dann auch nähere Informationen geben, wie das ist mit Mutterschutz usw.
Wäre halt auch ne Frage, ob du nicht erst dein Kind bekommst und DANN Anerkennungsjahr machst.
Immerhin hat die Praxisstelle dich für ein ganzes Jahr eingeplant! Du fällst dann irgendwann aus.. und dann?


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02.07.2005 12:16
avatar  Bine ( gelöscht )
#3
Bi
Bine ( gelöscht )

>hallo! eine Bekannte von mir hat ihr Anerkennungsjahr auf zwei Jahre gemacht ( hat Halbtags gearbeitet). Kommt halt drauf an ob deine Schule dies zulässt aber normalerweise schon. Finde ich eigentlich auch eine gute Lösung!!


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01.07.2005 11:36
avatar  Melli ( gelöscht )
#4
Me
Melli ( gelöscht )

Hallo,
also bei uns war es so, dass wir im Anerkennungsjahr mindestens 200 Arbeitstage ableisten musssten, um die Zulassung zum Colloquium zu bekommen. Ich war während des Berufspraktikums drei Monate krankgeschrieben. Ich kam also nur auf ca. 170 Arbeitstage. Deshalb musste ich die fehlenden nachholen und konnte mein Colloquium erst im November machen.
Alles Gute und lieben Grüße,
Melli

>hallo,
>ich hab da mal ne frage, die mir so durch den kopf geht, vielleicht kann sie mir ja jemand von euch beantworten. ich bin schwanger, das weiß aber noch keiner außer meiner familie. im August beginnt mein anerkennungsjahr, im Februar bin ich ausgezählt. das problem ist nun, das ich ja dann genau im anerkennungsjahr bin, muß ich die mutterschutzzeit dann nachholen oder wie läuft das?
>lg
>mary


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01.07.2005 19:00
avatar  Umi ( gelöscht )
#5
Um
Umi ( gelöscht )

Du mussta auch aufpassen. Es gibt ein neues Gesetz. Du mussst gegen sämtliche Krankheiten (genaue Liste hat der Kiga) immun sein, damit du übnerhaupt noch arbeiten darfst wenn du schwanger bist. Wir hatten grad erst einen Fall, die war in der 14. Woche und durfte von einem Tag auf den anderen nicht mehr arbeiten kommen, weil sie nicht gegen alles immun war. Du müsstest dich also mal schlau machen. Umi


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05.07.2005 14:25
avatar  Sarah ( gelöscht )
#6
Sa
Sarah ( gelöscht )

Meine Freundin wurde im 2. Schuljahr schwanger, die Schulleitung hat ihr geraten, zwei Jahre Pause zu machen und dann im 2. Jahr wieder von vorne zu beginnen. Dann ist das Kind schon älter und kann auch ins Berufspraktikum mitgenommen werden.
Wäre bei dir ja auch eine gute Lösung, zwei Jahre Pause und dann das Kind mit in die Einrichtung nehmen. Das Baby braucht Nähe, Wärme und Geborgenheit- das Gefühl von Gehaltenwerden -es braucht dich. Tagesmütter sind kein Mutterersatz, gerade in den ersten Jahren. Und sobald das Kind da ist, wirst du merken, es ist das wichtigste für dich!


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