Ín der Erzieherausbildung schwanger und Ringelröteln

09.06.2005 09:41
avatar  Steffi ( gelöscht )
#1
St
Steffi ( gelöscht )

Hallo, ich bin im Anerkennungsjahr und habe jetzt auch schon meine schriftliche Prüfung gemacht. Ich bin schwanger und nun sind schon zum zweiten mal die Ringelröteln in meiner Arbeitsstelle aufgetreten. Jedoch dürfen wir nur 20 Krankheitstage haben, die ich nun überschreiten werde. Die Folge wäre dass ich mein Anerkennungsjahr wiederholen müsste. Kann mir da jemand helfen ob es einen Ausweg gibt, die können mich doch nicht einfach wiederholen lassen.


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09.06.2005 21:57
avatar  Sunny ( gelöscht )
#2
Su
Sunny ( gelöscht )

Hallo!
Ich weiß ja nicht in welchem Bundesland du dein Anerkennungsjahr machst,weil es bestimmt überall anders abläuft.Kannst du deine Fehlzeiten nicht ans Jahr dransetzen,z.B. wenn dein Vertrag bis zum 31.Juli läuft,dann könntest du evtl.bis zum 31.August arbeiten.Wäre echt blöd,nur wegen Krankheit,wofür du nichts kannst,ein ganzes Jahr zu wiederholen.An meiner Schule muss man nur wieder holen,wenn man schlecher als 4 ist.Wenn aber du gute Leistungen,Noten und eine gute Beurteilung hast,was spricht denn dagegen????Setz dich einfach mal wegen einem Gespräch ,mit deiner Praxisanleiterin und deiner/deinem Lehrer zusammen.
Viel Glück und Gute Besserung wegen der Gürtelrose.
LG,Sunny


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11.06.2005 11:52
avatar  Sandra ( gelöscht )
#3
Sa
Sandra ( gelöscht )

Hallo,

also ich denke auch das es möglich ist die überschrittenen Tage einfach ans Anerkennungsjahr dranzuhängen. Ich kenne es so, dass Du die Prüfungen mitmachst aber die Bezeichnung "staatlich anerkannte Erzieherin" erst nach der vollen Zeit tragen darfst!
An Deiner Stelle würde ich allerdings mal mit Deiner Praxislehrerin sprechen, bei mir an der Schule wurden auch schon Ausnahmen gemacht und ich denke, dass das bei Dir auch möglich ist.

Viel Glück,

Sandra


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12.06.2005 02:40
avatar  Axel ( gelöscht )
#4
Ax
Axel ( gelöscht )

Ich habe meine Ausbildung in NRW gemacht. An meiner Schule war es so, dass das Anerkennungsjahr sich verlängerte, wenn eine bestimmte Anzahl von Krankheitstagen überschritten wurde. Ich glaube, man musste dann einen Monat länger machen, aber sicher bin ich mir nicht. Woran ich mich aber noch ganz gut erinnere: Das Kolloquium durfte nicht zu lange vor Ende des Anerkennungsjahres stattfinden. Und genau das war die Krux. Hätte man das Anerkennungsjahr verlängern müssen, wäre das Kolloquium ungültig geworden. Und darum hätte man das Anerkennungsjahr komplett wiederholen müssen. Ausnahmen hiervon waren nicht möglich.


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