Schwanger im Anerkennungsjahr - brauche Hilfe

14.06.2007 20:14
avatar  TESTELLA ( gelöscht )
#1
TE
TESTELLA ( gelöscht )

ich befinde mich momentan im anerkennungsjahr, es würde noch bis 31.8.07 gehen, aber ich habe am 5.8. geburtstermin, gehe am 22.6. in mutterschutz. meine prüfungen habe ich alle hinter mir, so weit so gut. aber: bis vor kurzem ging ich davon aus, dass der träger, genau wie jeder andere arbeitgeber, bis zum vertragsende, welches ja in der mutterschutzzeit liegt, lohn zahlen muss. nun teilte mir eine dame aus der verwaltung allerdings telefonisch mit, dass das anerk.jahr ab 22.6. als beendet angesehen wird, da ich ja in mutterschutz gehe. so bekomme ich jetzt noch anteilig bis 22.6. meinen lohn und danach??? nichts mehr. ist das rechtens? was und wohin ich mich nun wenden müsste, konnte man mir leider nicht sagen. von der DAK erhielt ich die auskunft, dass mutterschaftsgeld für mich nicht in frage kommt, da ich als fachschülerin auch keinen anspruch auf krankengeld habe...
was soll ich nun tun? wohin wenden? arbeitsamt - hartz 4? sozialhilfe?
darf der träher mein anerk.jahr einfach so, mit beginn des mutterschutzes beenden? fragen über fragen, und sorry für den langen text, aber ich bin echt verzweifelt.
wer kennt sich da aus? war evtl. selbst betroffen? danke schonmal und LG testella


 Antworten

 Beitrag melden
02.06.2007 22:19
avatar  Annabella94 ( gelöscht )
#2
An
Annabella94 ( gelöscht )

Also was du da schilderst klingt sehr komisch. An deiner Stelle würde ich mich beim Arbeitsamt informieren oder beim Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht kennt sich in solchen Fällen sehr gut aus und kann Dir bestimmt weiterhelfen. Ansonsten würde ich mich einfach beim Caritas kundig machen. Die haben bestimmt auch eine Beratungsstelle für Frauen in Not.

Würde mich freuen, wenn Du Deine Recherchen hier rein stellen würdest. Würde mich echt interressieren.

Meiner Meinung nach darf der Arbeitgeber das nicht machen und das Arbeitsverhältnis endet nicht bei Eintritt des Mutterschutzes. Ich hätte gemeint, dass er gesetzlich verpflichtet ist, Dir auch als "Azubi" das Mutterschutzgeld zu bezahlen. Wenn zum 22,06,07 der Vertrag enden würde, würde dir dann das Anerkennungsjahr überhaupt voll angerechnet werden?

Also bis bald und ich hoff ich hör von Dir


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!