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Eltern maßregeln fremdes Kind
Folgendes Szenario: Hans (5) hat mit Else (5) gerauft und der zunächst freundschaftliche Kampf ist eskaliert. Else beschert sich daheim bei ihren Eltern. Die bitten eine Erzieherin, mit dem Hans zu sprechen, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Die Erzieherin spricht mit dem Hans über die Angelegenheit und er zeigt sich einsichtig. Ein paar Tage später passiert etwas ähnliches wieder. Der Vater von der Else ist sauer. Die Erzieherinnen haben es aus seiner Sicht offenbar nicht geschafft, den Hans zur Vernunft zu bringen. Die Eltern müssen sich offenbar selbst um die Angelegenheit kümmern. Als Elses Vater seine Tochter am nächsten Morgen bringt, knüpft er sich den Hans persönlich vor und raunzt ihn an. Das findet die Mutter vom Hans natürlich unmöglich.
Frage: Weiß jemand eigentlich, wie so etwas rechtlich aussieht? Der Vater der Else hat ja am Hans kein Erziehungsrecht. Kann der Erzieherin Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden, wenn sie in so einem Fall nicht dazwischen geht.
>Folgendes Szenario: Hans (5) hat mit Else (5) gerauft und der zunächst freundschaftliche Kampf ist eskaliert. Else beschert sich daheim bei ihren Eltern. Die bitten eine Erzieherin, mit dem Hans zu sprechen, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Die Erzieherin spricht mit dem Hans über die Angelegenheit und er zeigt sich einsichtig. Ein paar Tage später passiert etwas ähnliches wieder. Der Vater von der Else ist sauer. Die Erzieherinnen haben es aus seiner Sicht offenbar nicht geschafft, den Hans zur Vernunft zu bringen. Die Eltern müssen sich offenbar selbst um die Angelegenheit kümmern. Als Elses Vater seine Tochter am nächsten Morgen bringt, knüpft er sich den Hans persönlich vor und raunzt ihn an. Das findet die Mutter vom Hans natürlich unmöglich.
>Frage: Weiß jemand eigentlich, wie so etwas rechtlich aussieht? Der Vater der Else hat ja am Hans kein Erziehungsrecht. Kann der Erzieherin Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden, wenn sie in so einem Fall nicht dazwischen geht.
Hi,
die Art der Frage kommt mir irgendwie bekannt vor, bist Du gerade im Repetitorium oder so ... ?
Ich persönlich wäre der Rechtsauffassung, daß der Vater
a.) ein berechtigtes Interesse an der Unversehrheit seines Kindes hat und somit Maßnahmen ergreifen darf (im Rahmen der Verhältnismäßigkeit natürlich) um diese abzuwehren und daß es
b.) zum normalen sozialen Umgang gehört, wenn Erwachsene einem Kind gegenüber ihre Meinung äußern, so wie es ja auch umgekehrt normal ist
Hier wäre also vorrangig zu prüfen, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, darüber hinaus, ob er nicht zuerst die Erziehungsberechtigten hätte ansprechen müssen (rein zivilrechtlich gesehen hätte er das wohl tun müssen, da die Erzieherin nicht die Erziehungsberechtigte ist). Den Anraunzer an sich würde ich rechtlich nicht weiter würdigen, so fern es nicht zu Beleidigungen oder Handgreiflichkeiten gekommen ist.
Die Erzieherin muß Schaden vom Kind abwenden - ebenso muß sie aber auch Schaden von anderen durch das Kind abwenden. Ich denke hier kommt es auf die Situation an und auf den Ort. Im übrigen könnte man auch der Mutter ggf. eine Ausichtspflichtverletzung vorwerfen, da diese auch während der Kindergartenzeit die Aufsichtspflicht noch immer hat - diese ist nämlich Teile der Elternrechte und -pflichten und kann auch per Vertrag nicht aus der Welt geschafft werden, nur durch ein richterliches Urteil.
Bye, UJ
Hallo,
ich weiß leider nicht, wie das rechtlich ausschaut. Bei uns gab es aber so etwas Ähnliches. Eine Mutter möchte nicht, dass ihr Sohn und noch ein Junge zusammen spielen. Sie verlangte von uns, dass wir darauf achten und notfalls beide auseinander setzen sollen. Wir haben diese zwei jungs beobachtet und sie spielen sehr schön miteinander. Also gab es für uns keinen Anlass, die zwei zu trennen.
Der Mutter hat das nicht gepasst, nun hat sie ihr Kind vom Kiga abgemeldet. Wir denken, das war das einzig richtige, denn wir sehen uns nicht dazu verpflichtet Kinder auseinander zu halten, obwohl sie sich super verstehen. Mag man sehen, wie man will.
Liebe Grüße
K.
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