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wer kann mir helfen?wäre sehr nett
hallo, ich denke eine Mischung aus dem demokratischen(partnerschaftlichen) und dem autoritären Erziehungsstil ist in der Arbeit am sinnvollsten. Ich wende jedoch mehr den demokratischen an, da ich den Kindern(bei mir Schulkinder), die Möglichkeit der Mitbestimmung geben möchte und ich lieber auf freundschaftlicher BAsis mit ihnen arbeiten möchte. Somit gebe ich den Kindern das Gefühl, dass sie immer zu mir kommen können, wenn sie reden wollen oder Hilfe brauchen...
Wir haben in der Schule auch ein passepartout hergestellt, mit einer Collage aus Zeitschriften oder ausgeschnittenen Buchstaben/Zeitungsschlagwörtern, etc. Als Innenbild hatten wir dann ein selbstgemaltes Bild mit Geheimschrift. Eine
Du kannst auch mal bei www.zzzebra.de schauen, vielleicht findest du dort etwas für deine Mappe.
Also, viel Glück bei der Arbeit, wenn du noch mehr Fragen hast, dann kannst du dich ja bei mir melden, unter meiki.mild@web.de
Danke für den Hinweis. Habe bei google was über sinneswahrnehmung gefunden. Du könntest mal unter www.kindergarten-workshop.de schauen, ob du was für deine Bilder findest. Wir machen zur Zeit Buchbinderei in der Schule. Welche Fragen hast du denn wegen deiner Klausur in Pädagogik? Schreib mir doch sonst mal unter meiner normalen E-mail Adresse: s.vholdt@t-online.de
gruß Sabrina
>>hallo,was ist der beste Erziehungsstil?
>Für dich privat: Kommt auf deine Erziehungsziele an.
>Für dich beruflich: Partnerschaftlich. Weil's der Gesetzgeber so vorsieht.
--> hi axel - wo steht das so, dass es auch die eingesessesten autoritären erzieher (meine chefin) verstehen kann!
THX
>--> hi axel - wo steht das so, dass es auch die eingesessesten autoritären erzieher (meine chefin) verstehen kann!
Hier mal in aller Kürze einige relevante Passagen. Fangen wir an mit der Verfassung.
Artikel 1-19 behandeln die Grundrechte. Die Verfassung gesteht dem Einzelnen ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu. Die Rechtsstellung von Kindern ist nicht explizit geregelt. Es steht NICHT drin, dass Kinder diese und jene Grundrechte haben. Es aber AUCH NICHT drin, dass man die Grundrechte erst ab einem bestimmten Alter hat. Das Kind ist von Anfang an Grundrechtsfähig, denn ausschlaggebend für die Fähigkeit, Träger von Grundrechten zu sein, ist das Menschsein. Somit gilt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit grundsätzlich auch für Kinder. Die Sache hat allerdings zwei Haken:
I. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Sie zur Abwehr von Privatpersonen (also z.B. deiner Chefin) einzusetzen, nennt man Drittwirkung und die wird überwiegend abgelehnt.
II. Minderjährige gelten zwar als Grundrechtsfähig aber nicht als Grundrechtsmündig. Der Minderjährige hat somit zwar das Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, darf dieses Rechte aber nicht selbst wahrnehmen. Die Rechtsprechung gesteht dem Jugendlichen allerdings in Teilbereichen eine selbstständige Entscheidungsbefugnis zu, wenn er die nötige Urteilsfähigkeit besitzt, also Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidungen überblicken kann. Ein Kind könnte also z.B. nicht das Verfassungsgericht anrufen, weil es keinen Bock hat, zur Schule zu gehen. Man würde argumentieren, dass es nicht die Urteilsfähigkeit besitzt, um die Tragweite seiner Entscheidung zu überblicken.
Insgesamt gibt also die Verfassung nicht sehr viel Munition gegen deine Chefin her. Es ist aber festzuhalten, dass das Kind grundsätzlich ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat und dieses Recht auch selbst wahrnehmen soll, wenn es Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung überblicken kann. Das wäre der grundsätzliche Anspruch in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft.
Schauen wir mal ins BGB. Da gibt es zum Beispiel § 1626 Abs. 2. Daraus geht hervor, dass Eltern ihren Kindern ein altersentsprechendes Mitspracherecht einräumen und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewußtem Handeln berücksichtigen sollen. Grundsätzlich sollte eine Erzieherin auf Nachfragen angeben können, wie sie dem in ihrer beruflichen Praxis Rechnung trägt. Was im einzelnen unter altersangemessenem Mitspracherecht zu verstehen ist, definiert das BGB nicht. Wer aber grundsätzlich GAR KEIN Mitspracherecht einräumen will, der handelt nicht im Sinne des BGB.
Der § 1626 besagt ferner, dass die Eltern Einvernehmen mit dem Kind anstreben sollen. Auch hier sollte eine Erzieherin begründen können, wie sie das tut. Eine Erziehung allein nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam steht im Widerspruch zum BGB. Das bedeutet aber nicht, dass die am Ende gefällte Entscheidung dem Kind gefallen muss. Einvernehmen soll angestrebt werden, erreicht werden muss es nicht.
Bleibt noch § 1631 über entwürdigende Erziehungsmaßnahmen. Das ist z.B. im Zusammenhang mit Strafen interessant. Kürzlich gab es ja Urteile gegen Erzieherinnen, die z.B. ihren Kindern den Mund zugeklebt hatten oder sie zwangen, sich vor anderen Kindern zu entkleiden und ihr Gesäß mit Schimpfwörtern beschriften zu lassen. Hier gibt es also Grenzen bei der Ausgestaltung der Erziehung.
Das GTK gibt für deine Frage am meisten her. In § 1 Abs. 2 heißt es dort unter anderem, der Kindergarten solle dem Kind zur GRÖSSTMÖGLICHEN Selbstständigkeit und EIGENAKTIVITÄT verhelfen. Deine Chefin sollte erklären können, inwiefern ihr Erziehungsstil dazu beiträgt, diese gesetzliche Vorgabe umzusetzen. In Abs. 3 heißt es, dass ein PARTNERSCHAFTLICHES, GEWALTFREIES und GLEICHBERECHTIGTES Miteinander gelernt werden soll. Dies bezieht sich zwar eher auf den Umgang der Kinder untereinander, aber wer alle Interaktionen von oben herab für die Kinder regelt, kommt hier in Erklärungsnöte. Ferner heißt es im Abs. 3, dass die Kinder altersgemäße DEMOKRATISCHE Verhaltensweisen einüben sollen. Im Ermessen der Erzieherin liegt, was altersgemäß ist. Ob demokratische Verhaltensweisen überhaupt eingeübt werden sollen, liegt hingegen nicht in ihrem Ermessen. Das ist eine Vorgabe des GTK.
Zum Schluss noch einige Verweise auf die UN Kinderrechtskonvention. In Artikel 29 Abs. 1d heißt es, das Kind soll auf ein verantwortungsvolles Leben in einer freien Gesellschaft vorbereitet werden. Das kann wohl kaum dadurch geschehen, dass man Kinder zum Gehorsam erzieht und alle Entscheidungen für sie fällt.
Von gewissem Interesse ist auch Artikel 31 Abs. 2. Hier geht es darum, dass Kinder ein Recht auf Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben ihrer Gesellschaft haben. Wer Kindergärten als eine Art Verwahranstalt versteht, damit die Erwachsenen ungestört ihren Geschäften nachgehen können, wer Kindheit als Wartezeit begreift, in der man mit dem gesellschaftlichen Leben möglichst nicht in Berührung kommen braucht, der befindet sich im Konflikt mit Artikel 31. Unsere Gesellschaft soll eine freiheitlich demokratische Bürgergesellschaft sein. Das Leben im Kindergarten sollte den Kindern in irgeneiner Weise Teilhabe an dieser Realität ermöglichen.
Ob du deine Chefin mit Paragraphen dazu zwingen kannst, ihre Einstellung und ihren Erziehungsstil zu ändern, ist eine andere Frage. Du wirst auf diesem Weg schnell in einer Kampfbeziehung enden.
Vielleicht haben ja andere Forumsmitglieder Vorschläge, wie man in solch einem Fall zu einer Annäherung kommen kann. Mit Sicherheit kein leichtes Unterfangen, denn zwischen Leiterin und Berufspraktikantin besteht ein starkes Machtgefälle.
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