Anerkennungsjahr nachholen?

27.07.2004 13:19
avatar  Nala ( gelöscht )
#1
Na
Nala ( gelöscht )

Hallo Ihr alle!
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich habe vor einigen Jahren meine Ausbildung zur Erziherin abgeschlossen, zumindest den schulischen Teil (das war 1998). Ich habe danach nicht mit dem Anerkennungsjahr angefangen, sondern mit einem Studium der Sozialpädagogik, denn ich hätte mit dem Anerkennungsjahr das man ja auch im Studium machen muss, dann gleichzeitig auch die Erzieherinnenausbildung abgeschlossen. Aus verschiedenen Gründen (Krankheit) habe ich das Studuim allerdings nciht beendet, studiere jetzt zwat wieder, würde jedoch gern erst das Anerkennungjahr machen, um eine Ausbildung fertig zu haben.
Weiß jemand, ob das erlaubt ist? Weiß jemand an wen ich mich wenden muss?
Danke und viele Grüße,

Nala


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27.07.2004 14:03
avatar  Neudinho ( gelöscht )
#2
Ne
Neudinho ( gelöscht )

Hallo Nala,

in Bayern ist es zumindest so, daß man sein Anerkennungsjahr spätestens drei Jahre nach Beendigung der theoretischen Ausbildung abegschlossen haben muß. Wie das in anderen Bundesländern ist (wenn ich richtig lese, kommst Du nicht aus Bayern), weiß ich nicht.

Ich befürchte, daß Du Dich hier verzockt hast.

Aber mach Dich doch an Deiner alten Fachschule kundig, vielleicht gibt es eine Möglichkeit das AJ nachzuholen.


Gruß


Neudinho pu316


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28.07.2004 01:12
avatar  Kolja Richter ( gelöscht )
#3
Ko
Kolja Richter ( gelöscht )

Würde ich dir eher dazu raten, dein SozPäd-Studium fertig zu machen.


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28.07.2004 14:52
avatar  Andrea ( gelöscht )
#4
An
Andrea ( gelöscht )

Uns wurde gesagt, dass man nach mehr als drei Jahren Pause eine erneute Prüfung ablegen muss, um zum Anerkennungsjahr zugelassen zu werden. Ich rate Dir auch, Dich mit Deiner Schule von damals in Verbindung zu setzen!


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29.07.2004 18:34
avatar  sandra ( gelöscht )
#5
sa
sandra ( gelöscht )

Hallo,

auch in Baden-Württemberg ist dies so und ehrlich gesagt finde ich das auch ganz sinnvoll!

Liebe Grüsse,

Sandra



>Uns wurde gesagt, dass man nach mehr als drei Jahren Pause eine erneute Prüfung ablegen muss, um zum Anerkennungsjahr zugelassen zu werden. Ich rate Dir auch, Dich mit Deiner Schule von damals in Verbindung zu setzen!


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