Fortbildung

13.07.2004 08:42
avatar  Anouk ( gelöscht )
#1
An
Anouk ( gelöscht )

Hallo, Ihr alle!
Endlich habe ich einen Praktikantenvertrag als Anerkennungspraktikantin - mit 4 (älteren) Kindern nicht so einfach!!
Da ich auch schon in der Vergangenheit etliche Fortbildungen besucht hatte - war während meiner Mutterzeit und Schulzeit auch gut vereinbar - möchte ich nun im September und Februar an einem Wochenendlehrgang im Bereich Psychomotorik teilnehmen, nur müßte ich freitags schon dort hin. Meine Frage: Steht mir als Anerkennungspraktikantin auch irgendwelche Tage als Fortbildungstage zur Verfügung - möchte zu einem Endgespräch im August vorbereitet zur Personalabteilung hingehen! Danke!
Viele Grüße
Anouk


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17.07.2004 11:55
avatar  Tamiko ( gelöscht )
#2
Ta
Tamiko ( gelöscht )

Hallo Anouk!
So weit mir bekannt ist, existiert keine rechtsverbindliche Regelung für Fortbildungstage von Berufspraktikanten.
Hier greifen interne Vereinbarungen mit der Leitung bzw. mit dem Träger.
Entspricht deine gewählte Fortbildung der pädagogischen Arbeit der Einrichtung, ist es eher möglich, dass dir ein Fortbildungstag dafür gegeben wird.
Bei mir war es so, dass mir während des BP eine Langzeitweiterbildung zwar genehmigt wurde, allerdings als unbezahlter Urlaub, eine Fachtahung zum Thema 'Bildung' als regulärer FB-Tag genehmigt wurde.
Wie gesagt, es ist wohl träger - und themenabhängig.
Und - je besser und Fachlicher du den Fortbildungswunsch - und willenn begründen kannst, desto größer sind die Chancen auf Genehmigung.
Viel Erfolg wünscht TamiKo
>Hallo, Ihr alle!
>Endlich habe ich einen Praktikantenvertrag als Anerkennungspraktikantin - mit 4 (älteren) Kindern nicht so einfach!!
>Da ich auch schon in der Vergangenheit etliche Fortbildungen besucht hatte - war während meiner Mutterzeit und Schulzeit auch gut vereinbar - möchte ich nun im September und Februar an einem Wochenendlehrgang im Bereich Psychomotorik teilnehmen, nur müßte ich freitags schon dort hin. Meine Frage: Steht mir als Anerkennungspraktikantin auch irgendwelche Tage als Fortbildungstage zur Verfügung - möchte zu einem Endgespräch im August vorbereitet zur Personalabteilung hingehen! Danke!
>Viele Grüße
>Anouk


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17.07.2004 00:14
avatar  Neudinho ( gelöscht )
#3
Ne
Neudinho ( gelöscht )

Hallo Anouk,

ich befürchte, Du wirst Dir für diese beiden Freitage Urlaub nehmen müssen.

Ich meine auch, mich zu erinnern, daß die Seminartage an der Fachschule als Fortbildungstage zählten.
Aber fragen kostet nix...

Als ich Honorarkraft in einem Jugendzentrum war, durfte ich auch eine Fortbildung auf Kosten des Hauses besuchen.


Gruß


Neudinho pu316


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13.07.2004 12:35
avatar  Uli ( gelöscht )
#4
Ul
Uli ( gelöscht )

Hi,
ich habe diese Jahr mein Anerkennungsjahr absolviert.
Ich besuchte im März eine Fortbildung und musste mir dafür Urlaub nehmen. Kann mir aber auch gut vorstellen dass es Leitungen gibt, die das kulanter sehen und auch den Berufsprakikanten frei geben für Fortbildungen. Einfach fragen!!
Viel Erfolg, Gruss Uli

>Hallo, Ihr alle!
>Endlich habe ich einen Praktikantenvertrag als Anerkennungspraktikantin - mit 4 (älteren) Kindern nicht so einfach!!
>Da ich auch schon in der Vergangenheit etliche Fortbildungen besucht hatte - war während meiner Mutterzeit und Schulzeit auch gut vereinbar - möchte ich nun im September und Februar an einem Wochenendlehrgang im Bereich Psychomotorik teilnehmen, nur müßte ich freitags schon dort hin. Meine Frage: Steht mir als Anerkennungspraktikantin auch irgendwelche Tage als Fortbildungstage zur Verfügung - möchte zu einem Endgespräch im August vorbereitet zur Personalabteilung hingehen! Danke!
>Viele Grüße
>Anouk


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16.07.2004 14:54
avatar  sandra ( gelöscht )
#5
sa
sandra ( gelöscht )

Hallo,

also ich bin mir ziemlich sicher das dir dieser Tag nicht zusteht. Im Anerkennungsjahr hast du Anspruch auf den Besuch der Fortbildungen von deiner FSP, ansonsten aber keinen Fortbildungstag. Es ist ja sogar für Erzieherinnen schwer extra Fortbildungstage rauszuschinden, denn auch wenn du die Ausbildung fertig hast stehen dir höchstens 5 Tage zu!

Ich denke da musst du auf die Kulanz deines Trägers hoffen, wobei dies wohl sehr schwer wird, denn du fehlst dann nunmal im Kindergarten!

Trotzdem viel Glück,

Sandra











>Hi,
>ich habe diese Jahr mein Anerkennungsjahr absolviert.
>Ich besuchte im März eine Fortbildung und musste mir dafür Urlaub nehmen. Kann mir aber auch gut vorstellen dass es Leitungen gibt, die das kulanter sehen und auch den Berufsprakikanten frei geben für Fortbildungen. Einfach fragen!!
>Viel Erfolg, Gruss Uli
>>Hallo, Ihr alle!
>>Endlich habe ich einen Praktikantenvertrag als Anerkennungspraktikantin - mit 4 (älteren) Kindern nicht so einfach!!
>>Da ich auch schon in der Vergangenheit etliche Fortbildungen besucht hatte - war während meiner Mutterzeit und Schulzeit auch gut vereinbar - möchte ich nun im September und Februar an einem Wochenendlehrgang im Bereich Psychomotorik teilnehmen, nur müßte ich freitags schon dort hin. Meine Frage: Steht mir als Anerkennungspraktikantin auch irgendwelche Tage als Fortbildungstage zur Verfügung - möchte zu einem Endgespräch im August vorbereitet zur Personalabteilung hingehen! Danke!
>>Viele Grüße
>>Anouk


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