Semesterermäßigung durch E-Ausbildung?

17.06.2002 17:34
avatar  Julia ( gelöscht )
#1
Ju
Julia ( gelöscht )

Hallöchen,

Nachdem ich heute endlich meine letzte Prüfung hier in Eisenach hatte, bin ich nun Erzieherin (mit allgemeiner Fachhochschulreife). Da ich ab Oktober aber noch Sozialpädagogik oder Medienpädagogik studieren möchte, beschäftigen mich noch mehrere Fragen die ich bisher hier im Forum und im Internet noch nicht beantwortet fand.

Soweit ich informiert bin, wird an einigen Fachhochschulen im Studiengang Sozialpädagogik, für fertige ErzieherInnen eine "Semesterermäßigung" gewährt. Dies heißt, mensch kann im 2. oder 3. Semester beginnen und spart sich so z.B. die schon mehrmals gehörten Theorien.

Nun suche ich Informationen an welchen Fachhochschulen (bin auf kein Bundesland festgelegt) dies nun tatsächlich möglich ist. Eure Auskünfte würden mir die mühsame telefoniererei und suche im Internet ersparen.

Da ich ganz allgemein an Kontakt mit ErzieherInnen, die noch studiert haben interessiert bin, freue ich mich über Mails.


Merci für eure Antworten schonmal,

Julia


 Antworten

 Beitrag melden
18.06.2002 12:03
avatar  Nottebaum ( gelöscht )
#2
No
Nottebaum ( gelöscht )

Bei der KFH NRW muß man erst eine 5-jährige Berufspraxis nachweisen, bevor man das Einstufungsverfahren beantragen kann. Allerdings kann man dann tatsächlich zum 3. Semester zugelassen werden und braucht auch nicht das Anerkennungsjahr zu machen, da man ja für die Erzieherausbildung bereits das Berufspraktikum abgeleistet hat, d.h. die Erzieherausbildung kann bis zu 2 jahren Verkürzung im Sozialpädagogikstudium (FH) bringen.


 Antworten

 Beitrag melden
26.07.2002 02:19
avatar  Nina ( gelöscht )
#3
Ni
Nina ( gelöscht )

Ich habe mich damals beim Arbeitsamt informiert:

In NRW kann man nach abgeschlossener Erzieherausbildung das FH-Studium verkürzen, in dem Sinne, dass man das vorgeschriebene 3-monatige Grundpraktikum nicht machen muss UND kein Anerkennungsjahr. Das geht soweit ich es in Erinnerung hab aber sofort, nicht erst nach 5 Jahren.
Frag mal beim Arbeitsamt nach!

Gruss
NINA


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!