Verdienst, Zweitkraft

04.08.2002 18:31
avatar  Simone ( gelöscht )
#1
Si
Simone ( gelöscht )

Hallo,

habe meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
Nun werde ich (20 Jahre) eine Zweitkraftstelle in Düsseldorf/NRW antreten. Es ist in einer städt. Einrichtung.
Wie viel Euros werde ich wohl verdienen???

Simone


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04.08.2002 19:53
avatar  UJ ( gelöscht )
#2
UJ
UJ ( gelöscht )

Hi,
welche Ausbildung meinst Du und als was (wichtig!) wirst Du eingestellt?
Falls Du Erzieherin bist, aber auf eine Kinderpflegerinstelle eingestellt wirst, hast Du (ich geh mal davon aus, daß Du nach BAT bezahlt wirst) VIIIa, nach zwei Jahren Bewährung in VIII steigst Du auf nach VII, Fallgruppe 2, bei schwierigen fachlichen Tätigkeiten Fallgruppe 1 (dann kannst Du nach weiteren 5 Jahren nach VIb Fallgruppe 1 aufsteigen).
Falls Du als Erzieherin eingestellt wirst, bist Du bei einer Grundtätigkeit in VIb Fallgruppe 5, Aufstieg je nach Lage frühestens nach drei Jahren. Insgesamt kannst Du damit bis nach Vc Fallgruppe 6 bzw. Vb Fallgruppe 4 kommen.
Bei VIII gilt ab 1.1. 2002 eine Grundvergütung von 1051,22 EUR, bei VIb 1228,58 EUR, bei Stufe 5 1441,43 EUR.
Allerdings sollte Deine Vergütung im Arbeitsvertrag angegeben sein ...
Bye, UJ

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05.08.2002 06:19
avatar  Nicole ( gelöscht )
#3
Ni
Nicole ( gelöscht )

Dankeschön für deine schnelle Antwort.

Wo kann ich mich denn noch über die einzelnen Vergütungsgruppen informieren?
Gibt es dort im Internet irgendwo eine Auflistung?

Nicole


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05.08.2002 12:16
avatar  UJ ( gelöscht )
#4
UJ
UJ ( gelöscht )

Hi,
das findest Du in der Anlage 1 zum § 22 BAT.
Im Netz gibt es einiges dazu, geh einfach mal nach http://www.google.de und gib dort als Suchbegriff Bundesangestelltentarif ein, das gibt jede Menge Hits ...
Bye, UJ
Pädagogik-Forum


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