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Verdienst, Zweitkraft
Hi,
welche Ausbildung meinst Du und als was (wichtig!) wirst Du eingestellt?
Falls Du Erzieherin bist, aber auf eine Kinderpflegerinstelle eingestellt wirst, hast Du (ich geh mal davon aus, daß Du nach BAT bezahlt wirst) VIIIa, nach zwei Jahren Bewährung in VIII steigst Du auf nach VII, Fallgruppe 2, bei schwierigen fachlichen Tätigkeiten Fallgruppe 1 (dann kannst Du nach weiteren 5 Jahren nach VIb Fallgruppe 1 aufsteigen).
Falls Du als Erzieherin eingestellt wirst, bist Du bei einer Grundtätigkeit in VIb Fallgruppe 5, Aufstieg je nach Lage frühestens nach drei Jahren. Insgesamt kannst Du damit bis nach Vc Fallgruppe 6 bzw. Vb Fallgruppe 4 kommen.
Bei VIII gilt ab 1.1. 2002 eine Grundvergütung von 1051,22 EUR, bei VIb 1228,58 EUR, bei Stufe 5 1441,43 EUR.
Allerdings sollte Deine Vergütung im Arbeitsvertrag angegeben sein ...
Bye, UJ
Pädagogik-Forum
Hi,
das findest Du in der Anlage 1 zum § 22 BAT.
Im Netz gibt es einiges dazu, geh einfach mal nach http://www.google.de und gib dort als Suchbegriff Bundesangestelltentarif ein, das gibt jede Menge Hits ...
Bye, UJ
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