BAT- Unklarheit über Verdienst!

24.07.2004 18:04
avatar  Kerstin ( gelöscht )
#1
Ke
Kerstin ( gelöscht )

Hallo,

meine Freundin hat ihren vertrag für ihre zukünftige Arbeitsstelle bekommen, in welchem folgender Vergütungstarif steht: Vlb BAT der Anlage 1a/1b zum BAT- B/L Teil II Abschnitt G.

Da wir uns leider überhaupt nicht mit diesen Tarifen etc. auskennen wollte ich mal nachfragen, ob jemand von Euch uns sagen kann, wieviel das evtl. monatlich an Euro beträgt!?!

Freuen uns über jede Hilfe. Schonmal vielen Dank,
Kerstin


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26.07.2004 16:38
avatar  Kerstin ( gelöscht )
#2
Ke
Kerstin ( gelöscht )

Hallo,

vielen dank für Eure Mithilfe!

@ Benjamin: Danke, dass Du das so ausführlich geschildert hast! HAst uns sehr geholfen!

Gruß an alle!


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25.07.2004 13:25
avatar  Kolja Richter ( gelöscht )
#3
Ko
Kolja Richter ( gelöscht )

Das ist die eine Frage, die hier im Forum am häufigsten gestellt wird. Viel spannender finde ich die Frage, wie lange Erzieherinnen noch damit rechnen dürfen, nach BAT bezahlt zu werden.


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25.07.2004 11:10
avatar  David ( gelöscht )
#4
Da
David ( gelöscht )

Hy schatzy,

der Arbeitgeber ist verpflichtet bei Vertragsabschluß eine BAT-Tabelle auzuhändigen, woraus genau ersichtlich ist was deine Freundin Brutto verdient. Nach abzug aller Lohnnebenkosten hat sie dann ihren Nettobetrag. Wichtig ist dabei das sie den Ortszuschlag zum Gehalt zuzählt und die besonderen Zulagen. Desweiteren ist der Arbeitergeber verpflichtet deiner Freundin den sogenannten Einzelgruppenplan auszuhändigen. In dem kann sie nachlesen was ihre Tätigkeitsfelder sind und ob sie richtig eingruppiert wurde. Oft betrügen die einrichtungen in solchen Fällen. Bis bald David!


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24.07.2004 20:01
avatar  Katja Allani ( gelöscht )
#5
Ka
Katja Allani ( gelöscht )

Die Vergütung nach IVb ist der Gehaltsgruppe einer ErziehrIn entsprechend. Es gibt ja Zuschläge, Abzüge, das Gehalt ist vom Alter abhängig usw.. Schätzen würde ich so um die 1300 € auf die Hand(aber genau weiß ich das nicht).
Es gibt aber die Möglichkeit, die zukünftige zuständige Gehaltsstelle anzurufen oder im Internet zu wühlen.

Gruß Katja Allani


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25.07.2004 20:57
avatar  Frank ( gelöscht )
#6
Fr
Frank ( gelöscht )

Liebe Katja,

leider muss ich Dich enttäuschen. BAT IVb ist die Gehaltsgruppe von Sozialpädaggogen/Sozialarbeitern - wenn sie Glück haben und nicht mit dem Erziehergehalt dotiert werden.
>


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25.07.2004 18:06
avatar  Benjamin ( gelöscht )
#7
Be
Benjamin ( gelöscht )

Hallo,

@ Katja Allani:
ist Dir da ein Tippfehler unterlaufen? Gehaltsstufe IVb ist sicherlich nicht das, womit ich als ErzieherIn rechnen kann, in aller Regel bekommst Du VIb bis Vc, selbst Vb ist schon schwierig zu erreichen (nur z.B. bei "besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 5."; in: Tarifvertrag - Eingruppierung der Angestellten im Sozial- und Erziehungsdienst).
@ alle:
Den aktuellen BAT-West kann mensch z.B. unter http://www.uni-tuebingen.de/uni/qqp/Verg-BAT-Euro.html nachlesen.

@ Kerstin:
Für eine Erzieherin mit 21 Jahren, unverheiratet, ohne Kind in Stufe VIb würde das brutto momentan so aussehen:

1275,43 Euro monatliche Grundvergütung + 473,21 Euro Ortszuschlag Stufe 1 + 107,44 Euro allgemeine Zulage = 1856,08 Euro monatlich brutto


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25.07.2004 20:01
avatar  Katja Allani ( gelöscht )
#8
Ka
Katja Allani ( gelöscht )

Danke für den Hinweis, ist wirklich ein Fehler von mir.
Gruß Katja


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