Gruppenleitung im Anerkennungsjahr???

23.04.2003 22:50
avatar  Simone ( gelöscht )
#1
Si
Simone ( gelöscht )

Hallo an alle! Mein Fall ist etwas kompliziert, aber ich hoffe ihr könnt mir helfen. Im Sommer diesen Jahres beginne ich mein Anerkennungsjahr. Bisher war auch alle geregelt, doch nun habe ich das Angebot bekommen bereits während des Anerkennungsjahres als Schwangerschaftsvertretung zu arbeiten, mit der Garantie mind. 3 Jahre dort arbeiten zu können. In dem Kiga habe ich bereits 8 Wochen ein Praktikum gemacht, so das ich die Einrichtung und das Team kenne und sie mich. Das ist auch der Grund warum die Kollegen auf mich zugekommen sind. Der Haken bei der Sache ist, das ich bereits im Anerkennungsjahr die Gruppenleitung übernehmen müsste. Von meinen Fähigkeiten sehe ich da nicht das Problem und würde es mir auch zutrauen. Doch weiß ich nicht ist so etwas Versicherungstechnis überhaupt möglich und was für Voraussetzungen müssten erfüllt werden. Vielleicht hat jemand dieses Chaos selbst schon mal erlebt oder weiß was dann zu tun ist.
Ich wäre echt für jeden noch so kleinen Tip dankbar
Liebe Grüße Simone


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27.04.2003 12:20
avatar  Sabine ( gelöscht )
#2
Sa
Sabine ( gelöscht )

Hallo! An deiner Stelle würde ich mal deine Fachschule fragen, weil es bestimmt in jedem Land unterschiedlich geregelt ist. Ich kann mir vorstellen das es nicht geht, weil du in diesem jahr betreut werden sollst, von einer Praxisanleiterin und die hast du ja dann so in deiner Arbeit nicht. Frag am besten die Schule. Lg Sabine


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25.04.2003 11:00
avatar  Brian ( gelöscht )
#3
Br
Brian ( gelöscht )

Hallo Simone,

für einen Träger ist eine Anerkennungspraktikantin als Gruppenleitung natürlich sehr gut, da diese Fachkraft weniger Geld kostet, als eine "fertige" Fachkraft. Ich würde mir allerdings sehr gut überlegen, ob ich diese Aufgabe schon im Anerkennungsjahr übernehme. Zum Einen sind acht Wochen Praktikum nicht gerade viel Erfahrung, auch wenn Du Dir das zustraust und Deine Kolleginnen der gleichen Meinung sind.
Zum Anderen hast Du im Anerkennungsjahr (zumindistens un NRW) einiges an Aufgaben zu erledigen die Berichte, die Studienwochen und natürlich das Kolloquium. Es wird wohl nicht einfach werden.

Mfg

Brian


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25.04.2003 14:25
avatar  Simone ( gelöscht )
#4
Si
Simone ( gelöscht )

Hallo Brian! Ich weiß dass es nicht einfach werden wird und bin mir der Schwierigkeit voll und ganz bewusst. Ich habe ja insgesamt auch schon mehr als 8 wochen Praktikum hinter mir, habe ein Auslandspraktikum gemeistert und denke deshalb, das ich das schon schaffe auch wenn es ein hartes Jahr wird. Es ist mein Traumkindergarten und ich werde die Herausforderung annehmen, wenn es möglich ist.
Aber noch eine Frage, wolltest du mir mit deiner Fesstellung auch sagen, dass es durchaus möglich ist im Anerkennungsjahr die Gruppenleitung zu übernehmen und wenn ja kennst du jemanden der das vielleicht auch gemacht hat und könntest mir die Adresse, oder Emailadresse zukommen lassen. Wär echt lieb!!!
Danke, schon mal und liebe Grüße Simone


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05.05.2003 11:37
avatar  Brian ( gelöscht )
#5
Br
Brian ( gelöscht )

Hi Simone,
ich habe eine Kollegin die meines wissens ein Gruppenleitung während des Anerkennungsjahres hatte. Ich bin mir nicht ganz sicher, werde mich aber schlau machen und mich dann nocheinmal melden.
Es ist rein rechtlich gesehn bestimmt kein Problem eine Gruppenleitung im Anerkennungsjahr zu übernehmen. Und wenn es um Praxisanleitung geht ist in jeder Einrichtung auch eine Gesamtleitung, welche eine Gruppenleiterin anleiten könnte.
Ich würde mich auch mit der Praxisanleitung der Schule unterhalten, ob diese das in Ordnung findet.
Gruß

Brian


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24.04.2003 13:11
avatar  Mathias ( gelöscht )
#6
Ma
Mathias ( gelöscht )

Hallo Simone,
ich weiß von einem Fall, in dem im Rahmen von Qualitätsmanagement ein neuer Gruppenleiter bestimmt werden sollte, es ging dabei um Fachkönnen, Beliebtheit usw. und weniger um den Titel. Er wurde von den jeweiligen Teammitgliedern gewählt. Anerkennungsjahr hin, Diplom her... am Schluss wars der Zivi, welcher auch übernommen werden sollte.
Er hatte zwar auch schon ein wenig praktische Erfahrungen und eine fachähnliche Ausbildung, aber Zivi bleibt Zivi.
Nun zu dir: wenn du dir das schon zutraust, deine KollegInnen dir das zutrauen und die Einrichtungsleitung noch dazu, kann eigentlich nicht viel falsch sein. Versicherungstechnisch wäre höchstens der Träger bzw. dein Vorgesetzer dran, es sei denn du handelst irgendie grob fahrlässig.
Aber ungewöhnlich ist das alles irgendwie schon, spricht aber doch für dich, oder?
Gruß Mathias


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24.04.2003 17:22
avatar  Moon ( gelöscht )
#7
Mo
Moon ( gelöscht )

Hallo,
soweit ich weiß darf eine Berufspraktikanntin im Anerkennungsjahr die Gruppenleitung übernehmen und dies ist auch gesetzlich erlaubt. Ich kenne auch zwei Fälle bei denen dies so war.
Grüße


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28.04.2003 19:08
avatar  Hille ( gelöscht )
#8
Hi
Hille ( gelöscht )

Mach es! Wenn "Die" Dich wollen...dann schlag zu ....nutze die Chance. Lieben Gruß Hille


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