Was ist der Unterschied bei der Eingliederungshilfe nach BSHG und KJHG?

01.05.2003 14:32
avatar  Jasmin ( gelöscht )
#1
Ja
Jasmin ( gelöscht )

Hallo ...ich habe da mal ne Frage. Ich bin zur zeit in einer integrativ arbeitenden Kindertagesstätte und leite dort mit einer Kollegin von mir eine Integrationsgruppe an. Jedenfalls nehmen wir im Unterricht relevante Paragraphen durch, die für unsere Ausbildung von Bedeutung sind und ich brauche ja das BSHG und KJHG, da dort etwas über die Eingliederungshilfe enthalten ist. Mir wurde gesagt, das BSHG eher geistig körperlich behinter und KJHG eher seelisch sozial behindert ist. Meine Frage ist nun, ob dies so stimmt und wenn ja wo genau das so steht, das ich es schriftlich festhalten kann. Bitte antwortet schnell. Ich brauche die Antwort dringend für die Ausarbeitung. Danke schonmal im Voraus


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01.05.2003 23:58
avatar  UJ ( gelöscht )
#2
UJ
UJ ( gelöscht )

Hallo ...ich habe da mal ne Frage. Ich bin zur zeit in einer integrativ arbeitenden Kindertagesstätte und leite dort mit einer Kollegin von mir eine Integrationsgruppe an. Jedenfalls nehmen wir im Unterricht relevante Paragraphen durch, die für unsere Ausbildung von Bedeutung sind und ich brauche ja das BSHG und KJHG, da dort etwas über die Eingliederungshilfe enthalten ist. Mir wurde gesagt, das BSHG eher geistig körperlich behinter und KJHG eher seelisch sozial behindert ist. Meine Frage ist nun, ob dies so stimmt und wenn ja wo genau das so steht, das ich es schriftlich festhalten kann. Bitte antwortet schnell. Ich brauche die Antwort dringend für die Ausarbeitung. Danke schonmal im Voraus

Hi,
leider muß ich Dir sagen, daß Dir da einer absoluten Hirnriß erzählt und anscheinend wirklich null Plan von der Sache hat - dann sollte man das lieber zugeben und sich ansonsten mit seinem Gefasel zurückhalten.
Zuerst einmal haben BSHG und KJHG beinahe nichts direkt miteinander zu tun, Zusammenhänge entstehen erst durch einige §§ im SGB I und X, die aber bei Dir nicht von Belang sein sollten. Das KJHG ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Bundesgesetz) und regelt vor allem die Hilfen, die über das Jugendamt gewährt werden (neben einigen anderen Dinge wie Pflegefamilie usw.). Das BSHG regelt, wie Jojo schon ausgeführt hat, die Sozialhlfe (Bundessozialhilfegesetz, Bundesgesetz). Träger der Sozialhilfe sind die Kreise und kreisfreien Städte, also die Kommunen, ebenso beim Jugendamt, das verbindende Element ist meist der ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst), was aber kommunal unterschiedlich geregelt ist. Beim BSHG ist besonders wichtig, daß alle Hilfen dort subsidiär sind. Das bedeutet, daß das Sozialamt nur dann Hilfen gewährt bzw. die Kosten für solche übernimmt, wenn es keinen anderen Leistungserbringer gibt und sofern der Hilfeempfänger überhaupt hilfeberechtgt ist.
Beispiel:
Eine Mutter kommt zum Sozialamt und erzählt, daß die Erzieherinnen im Kiga ihr empfohlen haben, aufgrund der alarmierenden Retardierung ihres fünfjährigen Sohnes die Frühförderstelle aufzusuchen, wo ein neuartiges, spezielles Vorgehen zur Frühförderung eingesetzt wird - leider entstehen bei dieser Maßnahme aber Kosten, da die durchführende Fachkraft von außerhalb kommt und auf Honorarbasis arbeitet. Da die Mutter alleinerziehende Sozialhilfeempfängerin ist und genauso wenig Ahnung von der Materie hat wie Dein "Ratgeber" wendet sie sich zuerst an das Sozialamt. Das Sozialamt verweist die Mutter an das Jugendamt, um dort Hilfen zur Erziehung zu beantragen. Das Jugendamt prüft die Sache und entscheidet, daß die Hilfe in der Frühförderung eine sowohl geeignete wie auch notwendige Maßnahme darstellt und gibt der Mutter eine Kostenzusage - damit wird dann die Hilfe nach dem KJHG geleistet, und icht nach dem BSHG.
Zweites Beispiel:
Die sich schon im Rentenalter befindlichen Eltern eines dreißigjährigen Downis mittleren Behinderungsgrades (geistig) sehen sich aufgrund ihrer schlechten körperlichen Verfassung außerstande, weiter für ihren Sohn zu sorgen, außerdem reicht ihre kleine Rente vorne und hinten nicht. Da es sich ja um ihren Sohn handelt, wenden sie sich auf Anraten Deines "Beraters" an das Jugendamt. Dort sagt der zuständige Sozpäd ihnen, daß sie sich den Weg hätten sparen können, da ihr Sohn schon dreißig Jahre alt ist (bei Behinderten gilt nicht die obere Altergrenze im KJHG von 21 Jahren, sondern von 27, wenn ich mich recht erinnere) und schickt sie zum Sozialamt. Dort stellen sie für ihren Sohn (der nicht geschäftsfähig ist, und für den sie eine Pflegschaft für alle Bereiche innehaben) einen Antrag auf Eingliederungshilfe. Das Sozialamt prüft und kommt (da der Sachbearbeiter gute Laune hat) zu dem Schluß, daß der Hilfeempfänger kein eigenes Einkommen hat, kein Vermögen besitzt und die Eltern trotz ihrer Unterhaltspflicht nach BGB nicht leistungsfähig sind (kleine Rente) und die Hilfe somit zu gewähren ist. Somit werden die Kosten der Heimunterbringung durch das Sozialamt zugesagt und für dn Sohn (der körperlich nicht besonders eingeschränkt ist) gleichzeitig ein Platz in einer WfB gesucht, um eventuell noch ein paar Mark auf dessen Verdienst dort umlegen zu können. Hier gibt es also Hilfen nach BSHG, nicht nach dem KJHG - allerdings nur, weil der Hilfeempfänger sich nicht selbst helfen kann, eine Intention, die es so im KJHG nicht gibt.
Die Hilfen des KJHG zielen immer aufs Kindeswohl ab (das BSHG differenziert in diesem Sinne überhaupt nicht, es hat auch explizit nichts mit Kindern/Jugendlichen zu tun) und müssen sowohl geeignet UND notwendig sein - das ist wichtig, da beide Tatbestandmerkmale erfüllt sein müssen. Ich nehme mal schwer an, daß das, was Dir gesagt wurde, sich einerseits auf die Kostenübernahme einer Heimunterbringung (Behindertenheim) über das BSHG bezieht und andererseits auf Hilfen zur Erziehung (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe, ambulante Hilfen usw.) über das KJHG. Das alles ohne konkrete Fragestellung noch weiter aufzudröseln ist mir jetzt aber zuviel - wenn Du ein konkretes Problem hast, dann frag, ansonsten empfehle ich Dir den Stascheit ("Gesetze für Sozialberufe", U. Stascheit, Fachhochschulverlag, ca. 25,-), der wirklich beinahe alle relevanten Gesetze enthält. Außerdem für die Sozialhilfe noch den Brühl ("Mein Recht auf Sozialhilfe").
Bye, UJ


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02.05.2003 18:43
avatar  JoJo ( gelöscht )
#3
Jo
JoJo ( gelöscht )

Hi,
na, dass ist doch mal deutlich. Vielleicht sollte ein Extra-Forum aufgemacht werden, wo gerade rechtliche Fragen behandelt werden. Ich glaube hier herrscht nämlich ziemlich viel Halbwissen vor. Mit dem KJHG geht´s meistens ja noch, aber dann.
Mein Wissen ist zwar relativ vollständig, aber der Horizont ist da so nah *fg*, dass ich mich auch immer durch diverse Internetseiten und Literaturartikel quälen muss, wenn´s Fragen gibt.

Ciao
JoJo


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03.05.2003 16:32
avatar  UJ ( gelöscht )
#4
UJ
UJ ( gelöscht )

"ansonsten sollte man sich mit seinem Gefasel zurückhalten" bezog sich natürlich NICHT auf jene Leute, die versuchen anderen zu helfen, sondern auf diejenigen, die Leuten (womöglich noch welchen in der Ausbildung) einfach falsche Informationen geben, weil sie selbst keine Ahnung haben, dies aber nicht zugeben können oder wollen.
Der ganze Rechtskram ist natürlich schon sehr kompliziert, ich kenn keinen (auch keinen Rechtsdozenten), der einen wirklich umfassenden Überblick hat, ich selbst bin da Lichtsjahre von entfernt. Z.B. hätte ich in dem Beispiel mit dem dreißigjährigen Downi noch auf das Grundsicherungsgesetz hinweisen müssen (die Rente der Eltern war ja knapp), was die Typen vom Sozialamt sicherlich getan hätten (so daß sie nicht bzw. weniger hätten leisten müssen), auch das SGB IX hab ich nicht erwähnt und auch nicht den Absatz II des §35 KJHG für das andere Beispiel (obwohl sich der nur auf Schwerbehinderte mit einem Grad von mindestens 50% bezieht und es somit mehr als fraglich wäre, ob das Sozialamt eine Leistung erbringen müßte). Bei derlei Rechtsfragen ist also eine Menge zu bedenken, selbst Fachleute (Richter, Fachanwälte, Sozialarbeiter) kommen da schnell ins Schleudern. Was das Extra-Forum betrifft - bei im Forum steht im Header dick und Fett, daß auch fachspezifische Fragen (Recht, Verwaltung usw.) gestellt werden können ...
Bye, UJ


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03.05.2003 23:06
avatar  JoJo ( gelöscht )
#5
Jo
JoJo ( gelöscht )

Hi,
klar, das mit dem Extra-Forum war auch nur ein spleeniger Gedanke; unser Forenmaster hat schon genug Arbeit. Aber das Problem mit den Gesetzen ist wirklich eines. Wobei nicht nur die Gesetze einem das Leben schwer machen können. Auch die Gesamten Verwaltungsvorschriften. Ich bin auf jedenfall immer heilfroh, wenn ich im Bereich des KJHG und der Kita-Gesetze auf Landesebene bleiben kann. Alles andere ist mir zu hoch.
Ciao
JoJo


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01.05.2003 20:19
avatar  JoJo ( gelöscht )
#6
Jo
JoJo ( gelöscht )

Hi,
also das mit geistiger körperlicher und seelisch sozialer Behinderung (was soll das eigentlich sein?) habe ich so noch nicht gehört. Ich halte es auch für sehr verwundernswert. Zur Erziehung in Kitas gehören viele Gesetzte. Generell ist natürlich das KJHG (Hier werden u.a. Aussagen zur Erziehung gemacht) wichtig (zulegen) und das entsprechende Landesgesetz (zulegen). Bei integrativer Arbeit kommen noch einige andere Gesetze ins Spiel. Ich hab mal etwas über das BSHG gefunden, was im Grunde die Aufgabe dieses Gesetzes wiedergibt. Ich hoffe, es hilft dir weiter.

Das Bundessozialhilfegesetz regelt die Sozialhilfe. Grundsatz ist die Hilfe zur Selbsthilfe (§ 1 BSHG). Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder die notwendige Hilfe von anderen, zum Beispiel von unterhaltspflichtigen Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern, erhalten kann (§ 2 BSHG). Die Sozialhilfe unterscheidet die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden bei der Sozialhilfe angerechnet (§§ 76-89 BSHG). Zuständig sind die örtlichen (Sozialamt) und überörtlichen Sozialhilfeträger (Landessozialamt, Landschaftsverband).

Beim BSHG geht es also vermehrt um Kostenübernahme, weniger über Erziehung.

Ciao
JoJo


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01.05.2003 14:58
avatar  Sabine ( gelöscht )
#7
Sa
Sabine ( gelöscht )

Hallo! Gebe einfach mal bei Google KJHG oder BSHG ein. Da findest du dann Seiten wo die ganzen § zu finden sind. Dort kannst du dann die § vergleichen. An deiner Stelle würde ich mir eh ein KJHG zu legen, dass brauch man immer wieder mal. LG Sabine


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