Ausbildung mit Kind

11.06.2003 12:12
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#1
Ol
Olesa ( gelöscht )

Hallo, ich habe vor einem Jahr meine tochter bekommen und habe dafür die Ausbildung unterbrechen müssen.
In diesem Jahr 2003/2004 möchte ich weitermachen (Oberstufe), habe aber leider in keiner Krippe einen Platz für meine Tochter bekommen. Nun ist die einzige Lösung das meine Mutter und Schwiegermutter aufpassen. Meine Mutter würde deswegen nicht arbeiten können und ich habe gehört das man Pflegegeld? oder etwas ähnliches beantragen könnte. Stimmt das?
Und wenn es stimmt wo kann man es beantragen? Ich wohne in NRW.
Kann mir da jemand weiterhelfen?


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12.06.2003 20:52
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#2
UJ
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"Hallo, ich habe vor einem Jahr meine tochter bekommen und habe dafür die Ausbildung unterbrechen müssen.
In diesem Jahr 2003/2004 möchte ich weitermachen (Oberstufe), habe aber leider in keiner Krippe einen Platz für meine Tochter bekommen. Nun ist die einzige Lösung das meine Mutter und Schwiegermutter aufpassen. Meine Mutter würde deswegen nicht arbeiten können und ich habe gehört das man Pflegegeld? oder etwas ähnliches beantragen könnte. Stimmt das?
Und wenn es stimmt wo kann man es beantragen?"

Hi,
nein, das stimmt so nicht. Zwar haben Pflegefamilien einen Anspruch auf Pflegegeld, aber nicht so.
Um ein Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen, muß das JA dies bewilligen, da es hierfür der Kostenträger ist. Im Normalfall wird so etwas bewilligt, wenn erzieherische oder pflegerische Defizite dem Kind gegenüber auftreten, mithin handelt es sich also um die hier schon oft erwähnten Hilfen zur Erziehung nach dem KJHG. Das heißt, Du müßtest diese Leistung beim JA beantragen, ich bezweifle aber, daß Dir das bewilligt wird, wenn es nicht wirklich Defizite gibt - diese Leistung ist nämlich nicht dazu gedacht, Dir eine Ausbildung zu ermöglichen, sondern soll letztendlich dem Kind zugute kommen!
Nehmen wir an, es gibt wirklich Defizite und Dir wird die Leistung bewilligt - dann käme auch noch Tagespflege in Betracht (was billiger ist). Deine Mutter oder auch Schwiegermutter bräuchte, käme das Kind wirklich zu ihnen in die Vollzeitpflege, keine Pflegeerlaubnis (wegen der nahen Verwandtschaft), wie es sonst nötig wäre. Hier müßten dann auch die tatsächlich anfallenden Kosten in der Pflegefamilie (so lange sie im Rahmen bleiben!) vom JA übernommen werden (kein Pauschalbetrag, das ist wichtig!). Wenn Du selbst noch unter 21 Jahre bist, könntest Du Hilfe für junge Volljährige beantragen, damit Du Deine Ausbildung beenden kannst, das würde auch die Kosten für Kinderbetreuung beinhalten (geistig behindert scheinst Du ja nicht zu sein, somit fällt die Schiene weg). Wie gesagt glaube ich aber nicht, daß Dir das bewilligt wird, und selbst wenn, dann gibt es eine Akte über Dich und einen Antrag auf HzE - vielleicht nicht so toll für eine angehende Erzieherin.
Bei einigen Jugendämtern gibt es aber Dringlichkeitslisten für die Vergabe von Kinderbetreuungsstellen, möglicherweise auch bei dem, das für euch zuständig ist, frag dort mal nach, wie es mit einem Krippenplatz aussieht und ob es eine solche Liste dort gibt.
Übrigens hat Dein Kind einen eigenen, von Dir unabhängigen Sozialhilfeanspruch, eventuell kannst Du hier was rausholen ...
Bye, UJ


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16.06.2003 11:49
avatar  Olesa ( gelöscht )
#3
Ol
Olesa ( gelöscht )

Danke für die ausführlichen Infos und den Krippenplatz kann ich für dieses Jahr erstmal vergessen, da in es in unserem Ort keine Tagesstätte gibt für so kleine Kinder. In dem Ort wo ich meine Ausbildung habe gibt es zwar zwei davon,ich hatte mich auch bei beiden angemeldet aber von beiden eine Absage bekommen. Sie sagten sie könnten mir kein Platz geben da ich nicht aus ihrem Ort komme und sie allein aus ihrem Ort ca. 20 Anmeldungen für ein Platz hätten.
Daher ist es unmöglich mein Kind vor dem 3.Lebensjahr in die Kita zu schicken.
Tschüß, Olesa


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