Prüfung ohne Ausbildung möglich?

01.09.2003 09:56
avatar  Angelina ( gelöscht )
#1
An
Angelina ( gelöscht )

Hallo,
ich habe folgende Frage: gibt es die Möglichkeit die Prüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin abzulegen ohne die Ausbildung gemacht zu haben? Es geht hier um Möglichkeiten in NRW, bzw. eine Prüfung die in NRW anerkannt wird. Geprüft werden kann meinetwegen sonstwo. Was sind die Vorraussetzungen dafür und wo kann ich mich informieren? Hat das evtl. schon mal jemand gemacht?
Kann hier eine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester und gute Erfahrung in der privaten Kinderbetreuung evtl. nützlich sein? Ist nämlich vorhanden.
Über Hilfe und Antworten würde ich mich wirklich sehr freuen! Danke schon mal.


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01.09.2003 17:22
avatar  Kolja Richter ( gelöscht )
#2
Ko
Kolja Richter ( gelöscht )

Hallo Angelina!

Ich habe die Nichtschülerprüfung in NRW gemacht. Ich habe direkt Kontakt mit einer staatlichen Fachschule in meiner Gegend aufgenommen und dort einen Termin für ein Beratungsgespräch gemacht. Die Bildungsgangleiterin hat mir erklärt, welche Voraussetzungen ich erfüllen musste und welche Unterlagen für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingereicht werden mussten. Achtung! Die letzte Frist für die Antragsabgabe war der 01.10.2002. Die Prüfung war dann in diesem Sommer gegen Ende des Schuljahres. Wenn du deinen Antrag noch durchkriegen möchtest, sollest du dich lieber beeilen. Ich vermute nämlich, dass du auch in diesem Jahr vor Oktober den Antrag stellen musst.

Es gibt drei Prüfungsabschnitte:
1. Praktische Prüfung. Dazu empfiehlt die Schule dringend, ein längeres Praktikum in der Einrichtung zu absolvieren, in der die Prüfung stattfinden soll. Ehrlich gesagt wüßte ich nicht, wie man die Prüfung bestehen sollte, ohne dieses Praktikum gemacht zu haben.
2. Schriftliche Prüfung: Du schreibst einfach die Klausuren deines Prüfungsjahrgangs mit. Bei mir waren das Kunst, Erziehungswissenschaften und Didaktik-Methodik.
3. Mündliche Prüfung: Prüfung in allen Fächern, in denen du noch keine Prüfungsleistung abgelegt hast.

Alles in allem wirst du in 12 Fächern und 1x praktisch geprüft. Von einzelnen Fächern kannst Du auf Antrag befreit werden, wenn du nachweisen kannst, dass du schon mal eine vergleichbare Prüfungsleistung erbracht hast. Wenn du z.B. Diplompädagogin bist, kannst du dich evtl. von der Klausur in Erziehungswissenschaft befreien lassen. Was da im einzelnen geht, weiß ich nicht genau. Die Prüfung in Politik und Religion kannst du dir ersparen, wenn du Abitur hast.

Was du dir auf keinen Fall ersparen kannst ist das Anerkennungsjahr, aber dafür gibt es ja immerhin schon Geld. Hier empfehle ich, sich rechtzeitig nach einem Arbeitsplatz umzusehen. Wer ordentlich die Schule besucht hat, kann nämlich bei der Bewerbung zumindest Zwischenzeugnisse vorlegen. Du hast nichts weiter vorzuweisen, als deine Hoffnung, die Prüfung zu bestehen. Das wirkt auf Arbeitgeber nicht gerade attraktiv, also kümmer dich lieber frühzeitig.

Zur Vorbereitung: Deine Fachlehrer werden dir wahrscheinlich Literatur empfehlen, die du zur Vorbereitung nutzen kannst. Es wäre SEHR nützlich, wenn du praktische Erfahrungen in den einzelnen Fächern hättest. Wenn du z.B. in der Klausur ein Kunstprojekt in der offenen Ganztagsschule planen sollst, ist es sehr hilfreich, wenn du viele bildernische Techniken aus eigener Erfahrung kennst und in dieser Hinsicht schon einiges mit Kindergruppen ausprobieren konntest. Wer alles nur aus Büchern kennt, dürfte es in der Prüfung eher schwer haben.

Viel Glück für deinen Weg.


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01.09.2003 14:30
avatar  Nottebaum ( gelöscht )
#3
No
Nottebaum ( gelöscht )

hallo, in NRW gibt es die so genannte Nichtschülerprüfung, die die beiden ersten Fachschuljahre ersetzt. Das Berufspraktikum muß allerdings absolviert werden. Man meldet sich bis zum 01.02. eines jeden Jahres bei der zuständigen Bezirksreigierung und wird dann einer Fachschule zugewiesen, die personell besonders gut ausgestattet ist. Allerdings gibt es in NRW nur sehr wenige Schulen, die diese Prüfung im Auftrag der Bezirksregierung abnehmen. Je nach Vorbildung können auch noch von der Bezirksregierung Fächer erlassen und Prüfungsnoten übernommen werden, ansonsten müssen in allen Fächern Klausuren und mündliche Prüfungen absolviert werden. In der mit der Prüfung beauftragten Schule gibt es in der Regel eine Bücherliste über den Prüfungsstoff, evtl. können die Bücher auch ausgeliehen und der Prüfungsstoff eingegrenzt werden. Es kommt dann auf das Verhandlungsgeschick an.


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06.09.2003 21:11
avatar  stone ( gelöscht )
#4
st
stone ( gelöscht )

Muss man für diese Nichtschülerprüfung einen Wohnsitz in NRW haben? Reicht eventuell Zweitwohnsitz, oder ist das eh egal?

Danke,
Stone


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01.09.2003 12:06
avatar  miriam ( gelöscht )
#5
mi
miriam ( gelöscht )

eine kollegin erzählte mir jetzt davon, dass dies möglich ist. (in nrw) sie hat nämlich jetzt auch dir prüfung zur erzieherin gemacht und es war eine dabei, die die ausbildung nicht mitgemacht hat, sich den stoff so besorgt hat. und dann die prüfung mitgeschrieben hat. sie war wohl gelernte kinderpflegerin. vielleicht erkundigst du dich mal an den umliegenden fachschulen, die können dir bestimmt weiterhelfen.
gruß miriam


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04.09.2003 11:17
avatar  Gast
#6
Ga
Gast

Geht das auch in Bayern? Eine Bekannte von mir ist durch das Vorpraktikum gefallen, da die Kindergärtnerin sie nicht leiden konnte. Könnte sie ihn Bayern trotzdem die Erzieherprüfung mitmachen? Sie hat schon eine Ausbildung zur Kinderpflegerin.

Danke für Antworten!


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