Verbot der Praxisorientierung

07.12.2003 11:28
avatar  su ( gelöscht )
#1
su
su ( gelöscht )

Ich gehe im Moment an eine Fachakademie für Sozialpädagogik im ersten Jahr. Im Rahmen des Praxis- und Methodenlehre Unterrichts wollten wir nun Einrichtungen besuchen, um das im Theoretischen Unterricht erlernte (z. B. Beobachtung) praktisch umsetzten zu können. Es wurde uns nun aber von der Leitung VERBOTEN Einrichtungen zu Besuchen. Ist es rechtlich möglich uns dies zu verbieten? Wenn nein: wie können wir uns dagegen wehren?

Su


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21.12.2003 22:06
avatar  JoJO ( gelöscht )
#2
Jo
JoJO ( gelöscht )

Hi,
durch die Diskussion mit UJ verstehe ich auch jetzt, was genau euer Problem ist. Im Hinblick auf eure Leitung: sie kann. D.h., wenn die Schulleitung der Meinung ist, dass diese Besuche problöematisch oder was auch immer sind, kann sie euch dieses verbieten. Schulleitung ist ausbildungstechnisch gesehen halt "Chef". Da lohnt sich auch nichts rechtliches. Was ist eigentlich mit euren direkten Lehrern. Die Besuche würden ja während des Unterrichtes stattfinden. Sind denn diese Lehrer dafür? Wenn ja, sollten auch diese "Verkaufsargumente" für Unterricht außerhalb des Schulgebäudes finden.
Im Grunde habt ihr nur eine Chance, wenn ihr euer Projekt und die Besuche der Leitung "schmackhaft" und im Sinne der Ausbildung als wahnsinnig wichtig darstellen könnt.
Viel Erfolg
JoJo


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11.12.2003 00:09
avatar  UJ ( gelöscht )
#3
UJ
UJ ( gelöscht )

Hi,
so ganz verstehe ich Dein Problem nicht - welche Leitung meinst Du?
Im übrigen kann Dir keiner irgendwas verbieten, so lange es nicht gesetzwidrig ist und Du volljährig bist, auch nicht im Rahmen einer Ausbildung, zumindest dann nicht, wenn es außerhalb der Ausbildungszeiten stattfindet. Sollte das während des Unterrichts sein, kann Dir bei Volljährigkeit auch keiner was, höchstens wegen Unterrichtsverweigerung eine 6 geben ...
*Leicht verwirrt*
Bye, UJ


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11.12.2003 15:29
avatar  su ( gelöscht )
#4
su
su ( gelöscht )

Es geht darum, dass wir im Rahmen des Unterrichts unterschiedliche Einrichtungen, zu dem schon aufgeführten Zweck, besuchen wollten.
Mit Leitung meine ich die Leitung der Fachakademie.


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11.12.2003 00:10
avatar  UJ ( gelöscht )
#5
UJ
UJ ( gelöscht )

.. es sollte natürlich "Arbeitsverweigerung" heißen ...


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