rechsgrundlage zur ausbildung in östereich

04.12.2003 19:28
avatar  ulf hudi ( gelöscht )
#1
ul
ulf hudi ( gelöscht )

meine erste frage ist, ob es möglich wäre auch ohne ausbildung in der kinderbetreuung tätig zu sein, sozusagen als quereinsteiger? und meine zweite, an wen kann ich mich wenden?


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