Anerkennungsjahr

05.11.2000 22:47
avatar  Thomas ( gelöscht )
#1
Th
Thomas ( gelöscht )

Eine russische Freundin von mir möchte wissen, wenn sie z. B. mit einer Arbeits- bzw. Ausbildungerlaubnis nach Deutschland kommt und bereits in Russland ein Diplom als ausgebildete Grundschullehrerin per Fernausbildung erworben hat, ob die Möglichkeit besteht, ohne 3 bzw. 2-jährige Ausbildung als Erzieherin in Deutschland sofort das Anerkennungsjahr zu machen? (Vorausgesetzt, die Deutschkenntnisse d. h. Sprachtest reichen aus!)
Wenn ja, wie viel Praxis (Monate!) müsste sie bereits in den jeweiligen Bereichen Schule, Kindergarten und Behindertenschule nachweisen können?
Bedanke mich für Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Thomas


 Antworten

 Beitrag melden
06.11.2000 08:28
avatar  weinmann ( gelöscht )
#2
we
weinmann ( gelöscht )

Das zu entscheiden dürfte Angelegenheit des jeweiligen Kultusministeriums sein. In meiner derzeitigen Fachschulklasse unterrichte ich eine Gymnasiallehrerin und eine Realschullehrerin, die beide in der damaligen Sowjetunion ihre Ausbildung gemacht haben. In Baden-Württemberg wurden ihnen logischerweise diese Ausbildungen nicht als fachspezifische Ausbildungen anerkannt, da diese Ausbildungen eine andere inhaltliche Ausbildung besaßen als die in Deutschland sozialpädagogisch ausgerichtete ErzieherInnenausbildung. Ich sehe von daher sogar nicht einmal die Chance, dass ihr ein Jahr der Ausbildung erlassen wird. Alle ähnlichen Fälle, die ich bisher miterlebt habe, haben grundständig die Ausbildung in Deutschland absolviert.
Um aber eine genaue Antwort zu erhalten wird es notwendig sein, das jeweilige Kultusministerium anzufragen.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!