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Hilfe!!!
Ich habe im Nachrückverfahren einen Ausbildungsplatz als Erzieherin am Berufskolleg Ehrenfeld erhalten, mich aber außerdem um einen Studienplatz für das Fach Sozialpädagogik beworben. Eigentlich habe ich nicht damit gerechnet einen positiven Bescheid von der ZVS zuerhalten, was dann aber doch eingetreten ist. Da ich den Ausbildungsplatz wie bereits erwähnt im Nachrückverfahren erhalten habe und lediglich eine unterschriebene Aufnahmebestätigung zurücksenden mußte, habe ich keinen Schulvertrag vorliegen und weiß nicht wie die Kündigungsbedingungen vor Beginn der Ausbildung bzw. während der Probezeit aussehen. Ich vermute zwar das ich vor Beginn der Ausbildung eine 6-wöchige Kündigungsfrist habe und während der Probezeit jederzeit kündigen kann bin mir dessen aber nicht sicher. Außerdem würde ich mich über Ratschläge und Entscheidungshilfen freuen die meinen zukünftigen Werdegang betreffen. Wer war in einer ähnlichen Situation und wie habt Ihr Euch entschieden? Ich freue mich über jegliche Anregungen und warte auf Eure Kommentare. Danke für Eure Unterstützung. Gruß Meike
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