Hilfe!!!

01.09.2004 11:31
avatar  Meike ( gelöscht )
#1
Me
Meike ( gelöscht )

Ich habe im Nachrückverfahren einen Ausbildungsplatz als Erzieherin am Berufskolleg Ehrenfeld erhalten, mich aber außerdem um einen Studienplatz für das Fach Sozialpädagogik beworben. Eigentlich habe ich nicht damit gerechnet einen positiven Bescheid von der ZVS zuerhalten, was dann aber doch eingetreten ist. Da ich den Ausbildungsplatz wie bereits erwähnt im Nachrückverfahren erhalten habe und lediglich eine unterschriebene Aufnahmebestätigung zurücksenden mußte, habe ich keinen Schulvertrag vorliegen und weiß nicht wie die Kündigungsbedingungen vor Beginn der Ausbildung bzw. während der Probezeit aussehen. Ich vermute zwar das ich vor Beginn der Ausbildung eine 6-wöchige Kündigungsfrist habe und während der Probezeit jederzeit kündigen kann bin mir dessen aber nicht sicher. Außerdem würde ich mich über Ratschläge und Entscheidungshilfen freuen die meinen zukünftigen Werdegang betreffen. Wer war in einer ähnlichen Situation und wie habt Ihr Euch entschieden? Ich freue mich über jegliche Anregungen und warte auf Eure Kommentare. Danke für Eure Unterstützung. Gruß Meike


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01.09.2004 20:33
avatar  Benjamin ( gelöscht )
#2
Be
Benjamin ( gelöscht )

Hallo,

wie Axel schon sagt: Die Schule wird Dir da keinen Ärger machen.
Entweder, sie lassen eine/n andere/n KandidatIn nachrücken oder es gibt halt für die DozentInnen einmal etwas weniger zu tun.

Viele Grüße, Benjamin


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01.09.2004 19:26
avatar  Axel ( gelöscht )
#3
Ax
Axel ( gelöscht )

Was denkst du denn, was die Schule mit dir anstellt, wenn du den Ausbildungsplatz nicht antrittst? Dich morgens von der Polizei zur Schule karren lassen?

Du rufst da an, sagst, dass du den Platz nicht mehr brauchst, und die Sache ist erledigt.


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