Gründe um Anerkennungsjahr zu verkürzen

09.11.2004 06:37
avatar  Ichbins ( gelöscht )
#1
Ic
Ichbins ( gelöscht )

Hallo!
Ich wäre sehr dankbar über Tipps und Informationen, vielleicht sogar Internetseiten auf denen ich nachlesen kann unter welchen Umständen das Anerkennungsjahr verkürzt werden kann in NRW. Ich hab das mal in einem Buch gelesen, weis leider nicht mehr welches es war. Kann mir bitte jemand helfen? LG Alexandra


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16.11.2004 22:32
avatar  Benjamin ( gelöscht )
#2
Be
Benjamin ( gelöscht )

"Das Berufspraktikum verkürzt sich auf die Hälfte bei Bewerbern, die nach Abschluss einer sozialpädagogischen oder pädagogischen Ausbildung mindestens drei Jahre hauptberuflich in der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (...) tätig waren; es ist in einem anderen Tätigkeitsfeld als dem der Berufstätigkeit (...) abzuleisten." (FakOSozPäd, §3, Satz 4)

Das ist allerdings der Text der bayerischen Fachakademienordnung (FakOSozPäd).
Inwieweit - wenn überhaupt - dies auch auf NRW übertragbar ist, weiß ich nicht. Aber eventuell lässt sich mit dieser Info arbeiten.
Den FakOSozPäd Bayerns gibt's über den unten angegebenen Link als pdf-Datei.
Übrigens ist das BP auch in Teilzeit möglich...Verkürzt das Ganze aber natürlich nicht, sondern verlängert es auf 24 Monate. Dafür hat mensch aber mehr Zeit (Familie etc.).

Ciao, Benjamin


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12.11.2004 16:28
avatar  Margrit ( gelöscht )
#3
Ma
Margrit ( gelöscht )

Das möchte ich auch gerne wissen. Wenn es jemand weiß, bitte auch mir mailen.
Danke!!!!
diefamily@gmx.net
Margrit


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