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Gehalt im Berufspraktikum
Das Praktikantenentgelt für die ErzieherInnen i.A. richtet sich nicht nach dem BAT (es erfolgt also auch keine Eingruppierung in die Vergütungsgruppen des BATs), sondern nach dem Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der PraktikantenInnen und beträgt derzeit ca. 1185 Euro brutto. Hinzukommt noch der sog. Verheiratetenzuschlag in Höhe von ca. 62 Euro brutto wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Ledig mit Kind
2. Verheiratet - Ehegatte im öffentlichen Dienst oder sonstiger Träger der dem öffentlichen Dienst gleichgestellt ist - Hier wird der VZ um die Hälfte gekürzt - Achtung: Auch der Ehegatte muss eine Halbierung seine Ortzuschlags hinnehmen (kann u.U. sehr viel sein, wenn der Ehegatte nicht mehr in der Ausbildung ist) Ein Verzicht auf den VZ bei Praktikanten ist NICHT möglich!
3. Verheiratet - Ehegatte nicht im öD.
LG
Ole
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