Urlaubsgeld-Bezahlung?

02.12.2004 21:37
avatar  Katja ( gelöscht )
#1
Ka
Katja ( gelöscht )

Hallo,
hab mal eine wichtige Frage. Ich war bis Sommer diesen Jahres in einem städt. Kindergarten angestellt und habe einen Folgevertrag abgelehnt. Habe festgestellt, dass ich aber noch einen Urlaubsanspruch von 11 Tagen habe (den ich ja im Falle einer Vertragsverlängerung mitgenommen hätte). Habe ich jetzt noch Anspruch darauf, mir diesen Urlaub ansbezahlen zu lassen (bin seit August nicht mehr bei d. Stadt angestellt)? Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.


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21.12.2004 00:31
avatar  Neudinho ( gelöscht )
#2
Ne
Neudinho ( gelöscht )

Moin Katja,

ich glaube, das ist dumm gelaufen für Dich. Das Vertragsverhötnis ist beendet worden, zu dem beide Seiten zugestimmt haben.
Abgesehen davon, daß das Auszahlen von Urlaubsgeld sich nicht lohnt...

Gruß
Neudinho


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21.12.2004 10:20
avatar  Katja ( gelöscht )
#3
Ka
Katja ( gelöscht )

Hallo Neudinho,
lohnt sich des selbst bei 11 Tagen nicht? Ich mein, schenken wollte ich denen nix. Mein Vertrag lief ja nur vom Sommer 2003 bis Juli 2004 und meine 24 Tage Urlaub die ich ja habe (davon aber noch 11 Rest)? Hab ich echt keinen Anspruch drauf, hmm, schade.


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21.12.2004 12:25
avatar  susi ( gelöscht )
#4
su
susi ( gelöscht )

Also du hast ja 24 Tage fürs ganze Jahr. Wenn dein Vertrag nur bis Juni geht, hast den dem zu folgen doch auch nur 12 oder?? Es ist doch nur für ein halbes Jahr Urlaub!


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21.12.2004 13:15
avatar  Katja ( gelöscht )
#5
Ka
Katja ( gelöscht )

Hallo Susi,
richtig, 24 fürs ganze Jahr (welches am 01.07.2003 begonnen hat) und von Januar 2004-Vertragsende im Juli 2004 hatte ich noch 11 Tage übrig, die ich wenn ich einen neuen JAhresvertrag angenommen hätte mitgenommen hätte. (Wäre von vorneherien klar gewesen, dass ich einen Folgevertrag ablehne, hätte ich selbstverständlich die 11 Tage noch vorher genommen). Also die 11 Tage sind noch von diesem Jahr wo ich angestellt war.


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26.12.2004 14:50
avatar  Alex ( gelöscht )
#6
Al
Alex ( gelöscht )

Vielleicht noch ein interessanter Aspekt für manche von euch.

Wenn euer Arbeitsvertrag ausläuft und ihr habt noch Urlaubstage übrig, dann habt ihr für diese Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.


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28.12.2004 20:05
avatar  Neudinho ( gelöscht )
#7
Ne
Neudinho ( gelöscht )

--- Wenn euer Arbeitsvertrag ausläuft und ihr habt noch Urlaubstage übrig, dann habt ihr für diese Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ist nicht das Ende des Arbeitsvertrages bindend? Der Urlaub wird ja während der Vertragsdauer genommen.

Gruß
Neudinho


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