Bayer. Landtag beschließt Kindertagesstättengesetz (BayKiTaG)

06.12.2004 12:11
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Der Bayerische Landtag verabschiedet mit den Stimmen der Regierungsfraktion (CSU) heute das Bayerische Kindertagesstättengesetz, das zum 1. Juni 2005 in karft treten soll. Es umfaßt Kinderklrippen, Kindergärten, Horte sowie Kinderhäuser und löst damit auch das Bayeriche Kindergartengesetz (BayKiG) ab. Heilpädagogische Tagesstätten sind ausgenommen.

Kernpunkt ist die neue Finanzierung. Künftig werden die Einrichtungen nur noch pro Kind / Buchungszeit finanziert. Dabei wird nach verschiedenen Förderbedarfen (Gewichtungsfaktoren) unterschieden.


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06.12.2004 12:21
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Kinder und Eltern sind die Verlierer

München. In Deutschland wird nach einer Studie der Organisation für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) europaweit am wenigsten für Kinder ausgegeben. Jetzt soll mit dem Bayerischen Kindertagesstättengesetz (BayKitaG) noch mehr gespart werden, sagt der Landesverband Bayern der Arbeiterwohlfahrt. Am 14. Oktober 2004 ist die erste Anhörung zu dem Gesetzentwurf im sozialpolitischen Ausschuss des bayerischen Landtags.

Nach dem neuen Gesetz, das 2005 in Kraft treten soll, zahlen der Freistaat und die Kommunen pro Kopf und "Nutzungszeit" des Kindes eine Pauschale. Bis jetzt werden die Personalkosten unabhängig von der Gruppengröße von der öffentlichen Hand bezuschusst. Die neue Regelung habe zur Folge, dass Träger versuchen werden, möglichst viele Kinder, möglichst lange und zu festgesetzten Zeiten in der Tagesstätte zu haben, befürchtet die AWO. 753 Euro pro Jahr wollen zukünftig jeweils der Freistaat und die Kommunen für jedes so genannte "Regelkind" aufwenden, das sind 50 Cent pro Betreuungsstunde. Der Elternbeitrag beträgt circa 1 Euro pro Stunde. Die öffentliche Finanzierung ist viel zu gering klagt die AWO, da inzwischen jedes vierte Kind einen erhöhten Förderbedarf hat. Kinder mit Allergien, chronischen Krankheiten oder Sprachstörungen, Kinder mit Aufmerksamkeitsdefiziten oder hypermotorische Kinder, Kinder aus sozialschwachen Familien aber auch Hochbegabte brauchen besondere Betreuung und Erziehung durch ausgebildete Fachkräfte, so die AWO. Kinder mit erhöhtem Förderbedarf kommen in dem Gesetzentwurf nicht mehr vor.

Zwar bietet das BayKitaG einen Pauschalsatz von Faktor 4,5 für behinderte Kinder. Dies sehe aber nur auf den ersten Blick viel aus sagt die AWO. Auch mit dieser Finanzierung ließen sich die zusätzlichen Personalkosten für integrative Gruppen nicht bezahlen.

Die AWO begrüßt die Entwicklung hin zu altersgemischten Gruppen. Krippenkinder, Kindergartenkinder und Hortkinder sollen in Zukunft gemeinsam spielen und lernen. "Das ist wichtig, da oft Geschwister fehlen und sich im Umgang mit jüngeren und älteren Kindern die soziale Kompetenz der Kleinen besser entwickeln kann", sagt Achim Feichtl, Referent Kinder- und Jugendhilfe der AWO.

Das Wahlrecht der Eltern, in welche Kindertageseinrichtung sie ihre Kinder schicken, wird mit dem neuen Gesetz eingeschränkt. Eine Kommune ist nur verpflichtet den Platz in ihrem Gebiet zu finanzieren. Möchte eine Mutter ihr Kind in einem Kindergarten näher an ihrem Arbeitsplatz unterbringen, muss sie damit rechnen, diesen Platz allein bezahlen zu müssen. Das Gesetz enthält keine Ausgleichregelung für "Gastkinder" aus anderen Gemeinden.

"Das neue Kindertagesstättengesetz schränkt die Rechte der Eltern und Kinder ein", meint Dr. Thomas Beyer, Landesvorsitzender der bayerischen AWO. Nach dem Gesetzentwurf ermittelt die Kommune allein, welcher Bedarf an Kinderbetreuung vor Ort besteht. Eine Mitsprache von Eltern und Trägern ist nicht vorgesehen.

"Staatliche Aufgabe wäre es, einen Ausgleich zwischen den Kommunen zu schaffen, damit alle Kinder in Bayern gleiche Entwicklungschancen haben", meint der AWO Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Beyer.


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06.12.2004 12:14
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Bayern setzt Ausbau der Kinderbetreuung konsequent fort / Maßgeschneiderte Lösungen für Familie und Beruf durch neues Kindertagesstättengesetz: Kindeswohl steht im Mittelpunkt


Das bayerische Kabinett hat heute eines der modernsten Gesetze in Deutschland für den konsequenten Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen. Familienministerin Christa Stewens: "Der konsequente Ausbau der Kinderbetreuung gehört zu den absoluten politischen Prioritäten der Staatsregierung und dabei steht für uns das Kindeswohl im Mittelpunkt. Wir haben in Bayern so viele berufstätige Frauen wie in keinem anderen Bundesland. Fast zwei Drittel aller Frauen zwischen 16 und 65 sind berufstätig." Dafür verwirklicht der Freistaat derzeit ein 313 Millionen Euro Sonderprogramm zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung. Und mit einem leistungsfähigen und modernen Gesetz für alle Formen der Kinderbetreuung werden maßgeschneiderte Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. "Wir wollen, dass die Eltern eine echte Wahl haben bei der Entscheidung für Familienarbeit oder Erwerbstätigkeit", so Stewens.

Das neue bayerische Kindertagesstättengesetz wurde in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt und hat folgende Eckpunkte:

- Qualitätssicherung

Grundlage der Arbeit in den Kindertagesstätten ist der neue bayerische Bildungs- und Erziehungsplan. Stewens: "Die Kinder sind unsere Zukunft, wir wollen sie möglichst optimal fördern." Die Grundprinzipien des Plans sind unter anderem die Orientierung am Entwicklungsstand des Kindes, das Lernen durch Spielen sowie frühes Lernen als Grundstein für lebenslanges Lernen. Inhaltliche Schwerpunkte sind insbesondere die neuen Akzente in der Spracherziehung, die mathematische und naturwissenschaftliche Bildung sowie der Erwerb von Lernkompetenz. Stewens: "Für optimale Chancen unserer Kinder in einer Welt, die sich immer schneller verändert, ist es ganz besonders wichtig, dass sie lernen wie man lernt."

- Kindorientierte Förderung

Nach dem erfolgreichen zweijährigen Praxistest im Landkreis Landsberg am Lech und in der Stadt Bayreuth wird die Förderung der Tageseinrichtungen künftig bayernweit an den Kindern orientiert. Bisher wurden die Personalkosten einer Einrichtung gefördert, in Zukunft bemisst sich die Förderung nach der Zahl der Kinder und dem Betreuungsaufwand sowie der Dauer ihres Aufenthalts in der Einrichtung. Für Kinder unter drei Jahren, Kinder mit Behinderung, Kinder mit Eltern nicht deutschsprachiger Herkunft und für Schulkinder wird eine höhere Förderung gewährt. Stewens: "Im Praxistest hat sich die kindbezogene Förderung als überzeugende und effiziente Finanzierung bewährt." Für Landkindergärten und bereits bestehende Netze für Kinder ist eine existenzsichernde Sonderförderung vorgesehen. "Durch das Kindertagesstättengesetz wird auch für die Gastkinderproblematik bei Einrichtungen mit überörtlichem Einzugsgebiet eine gute Lösung geschaffen", betonte Stewens.

- Bürokratieabbau und Deregulierung

Durch das neue Kindertagesstättengesetz wird erstmals eine einheitliche gesetzliche Regelung für Krippen, Kindergärten, Kinderhorte und Netze für Kinder geschaffen. Das bisherige Nebeneinander des bayerischen Kindergartengesetzes nebst sechs Verordnungen und den einschlägigen Richtlinien wird abgeschafft. Gleichzeitig wird das Verfahren für die Betriebserlaubnis und die Förderung auf das Nötigste reduziert.


- Stärkung der Kommunen

Die Stellung der Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung wird deutlich gestärkt. Die finanzielle Förderung weiterer Plätze für Kinder durch den Freistaat und die Kommune ist an eine vorherige Anerkennung durch die Gemeinde gekoppelt. Stewens: "Diese einfache, unbürokratische Form der Planung von Betreuungsplätzen gibt den Kommunen die notwendige Planungssicherheit, ermöglicht optimierte und ortsnahe Konzepte und berücksichtigt die finanzielle Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gemeinde." Zusätzlich können jetzt auch Krippen, Horte und altersgemischte Einrichtungen erstmals eine gesetzliche Förderung erhalten, wenn vor Ort der entsprechende Bedarf besteht.

Für die Betreuung der Kinder von der Geburt bis zum Alter von 16 Jahren stehen in Bayern bereits rund 500.000 Plätze zur Verfügung. Allein die Zahl der Betreuungsplätze für die Kinder unter drei Jahren wurde von 2001 bis 2004 um 30 Prozent gesteigert. Bis 2008 soll die volle Bedarfsdeckung erreicht sein. Für Kinder im Kindergartenalter zwischen drei und sechs Jahren ist in Bayern bereits eine weitgehende Bedarfsdeckung erreicht worden. Finanziert wird der Ausbau der Kinderbetreuung unter anderem durch ein bayerisches Sonderprogramm in Höhe von 313 Millionen Euro.


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