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Wird Baden- Württembergische Ausbildung auch in Bayern anerkannt???
Hallo, ich habe an meiner Schule gehört, dass man mit einer Erzieherausbildung in Baden- Württemberg nicht in Bayern arbeiten kann und diese dort nicht anerkannt wird. Weiß da jemand mehr darüber? Ich kenne nämlich jemand der gerne in Bayern arbeiten würde. Danke!!! Eure Christine
Hallo!
Mit der "klassischen Erzieherausbildung" (was meint, dass alle Sonderformen, wie z.B. Arbeits- oder Jugend- und Heimerzieher, die es hier in Baden-Württemberg gibt, ausgeschlossen sind)kann man sehr wohl in Bayern arbeiten und die Ausbildung wird als gleichwertige anerkannt. So wurde es mir jedenfalls vom Kultusministerium München gesagt. Trotzdem arbeite ich allerdings noch immer in B-W!:-)
Hallo Christine,
von der Erzieher-Ausbildung weiß ich nur wenig, aber ich glaube bei meiner Heilerzieherausbildung verhält es sich ähnlich ( lt. meiner Mentorin ).
Bayern dürfte von den Ausbildungsstunden höher liegen als Baden-Württemberg ( Hoheitsrecht der Bundesländer im Schulwesen ), wodurch z.B. meine staatliche Anerkennung in Bayern nicht akzeptiert werden würde und im Falle eines Arbeitsvertrages meine Gehaltseinstufung niedriger ausfallen dürfte.
Glaube, so ist der Gang der Dinge ... ?
Gruß von
Ralph
Hi,
was hätte die Staatl. Anerkennung dann für einen Sinn, wenn sie nicht auch überall im Staat gilt und einzelne Bundesländer querschießen?
Mal ganz davon abgesehen, daß eine Verweigerung der Anerkennung zur Folge hätte, daß Du gar nicht als Erzieher arbeiten könntest, da ja die Anerkennung fehlt - also nix mit Gruppenleitung usw. ... Du wärst im Prinzip also noch weniger als z.B. eine Kinderpflegerin, die ja wenigstens ihre Staatl. Prüfung vorweisen kann, mithin also eine ungelernte Kraft.
Und was ist dann mit der Fachhochschulreife, die z.B. Umschüler, die vorher schon einen Beruf gelernt haben, bekommen? Diese Fachhochschulreife wird erst NACH dem Anerkennungsjahr zuerkannt, gilt die dann etwa auch nicht? Und würden daraus resultierende Studien (z.B. Sozialarbeit/Sozialpädagogik usw.) dann auch nicht gelten?
>Hallo Christine,
>von der Erzieher-Ausbildung weiß ich nur wenig, aber ich glaube bei meiner Heilerzieherausbildung verhält es sich ähnlich ( lt. meiner Mentorin ).
>Bayern dürfte von den Ausbildungsstunden höher liegen als Baden-Württemberg ( Hoheitsrecht der Bundesländer im Schulwesen ), wodurch z.B. meine staatliche Anerkennung in Bayern nicht akzeptiert werden würde und im Falle eines Arbeitsvertrages meine Gehaltseinstufung niedriger ausfallen dürfte.
>Glaube, so ist der Gang der Dinge ... ?
>Gruß von
>Ralph
Pädagogik-Forum
Hallo,
klar erscheint mir das logisch das eine staatliche Anerkennung überall im Staat gelten sollte, aber meine Dozenten in der Fachschule haben uns darauf hingewiesen, dass die Ausbildung in Bayern anderst verläuft und somit man in Bayern nicht arbeiten kann.
Außerdem habe ich das mit der Fachhochschulreife nicht verstanden. Habt ihr mit der Ausbildung die Fachhochschulreife. Wir haben nämlich keine Fachhochschulreife mit der Ausbildung, wurde irgendwann mal abgeschafft.
Aber wenn das mit der Anerkennung in Bayern trotzdem klappt wäre ich natürlich
froh.
Gruß Christine
>Hi,
>was hätte die Staatl. Anerkennung dann für einen Sinn, wenn sie nicht auch überall im Staat gilt und einzelne Bundesländer querschießen?
>Mal ganz davon abgesehen, daß eine Verweigerung der Anerkennung zur Folge hätte, daß Du gar nicht als Erzieher arbeiten könntest, da ja die Anerkennung fehlt - also nix mit Gruppenleitung usw. ... Du wärst im Prinzip also noch weniger als z.B. eine Kinderpflegerin, die ja wenigstens ihre Staatl. Prüfung vorweisen kann, mithin also eine ungelernte Kraft.
>Und was ist dann mit der Fachhochschulreife, die z.B. Umschüler, die vorher schon einen Beruf gelernt haben, bekommen? Diese Fachhochschulreife wird erst NACH dem Anerkennungsjahr zuerkannt, gilt die dann etwa auch nicht? Und würden daraus resultierende Studien (z.B. Sozialarbeit/Sozialpädagogik usw.) dann auch nicht gelten?
>
>>Hallo Christine,
>>von der Erzieher-Ausbildung weiß ich nur wenig, aber ich glaube bei meiner Heilerzieherausbildung verhält es sich ähnlich ( lt. meiner Mentorin ).
>>Bayern dürfte von den Ausbildungsstunden höher liegen als Baden-Württemberg ( Hoheitsrecht der Bundesländer im Schulwesen ), wodurch z.B. meine staatliche Anerkennung in Bayern nicht akzeptiert werden würde und im Falle eines Arbeitsvertrages meine Gehaltseinstufung niedriger ausfallen dürfte.
>>Glaube, so ist der Gang der Dinge ... ?
>>Gruß von
>>Ralph
Hallo Christine!
Leider hab ich diesbezüglich keine Ahnung! Ich möchte dir nur auf deinen letzten Betrag eine Antwort geben!
Hier in Bayern hast du nämlich auch nicht automatisch die Fachhochschulreife, wenn du die Erzieherausbildung machst. Dazu musst du dich freiwillig melden und natürlich deine Freizeit opfern. D.h. du belegst noch zusätzlich Englisch und Mathematik und machst da dann natürlich auch noch eine Prüfung!
Ach übrigens die Ausbildung dauert in Bayern ein Jahr länger, vielleicht deshalb? Wir haben nämlich zwei Jahre Vorpraktikum in zwei verschiedenen Einrichtungen, zwei Jahre FAKS (Fachakademie für Sozialpädagogik) und dann natürlich das Anerkennungsjahr.
Frag doch vielleicht mal bei Gerd im www.kitanetzwerk.de nach, er hat normalerweise auf alles eine detailierte Antwort
Gruß Martina
"Hier in Bayern hast du nämlich auch nicht automatisch die Fachhochschulreife, wenn du die Erzieherausbildung machst."
Hi,
von "automatisch" war nie die Rede - es ging um die Fachhochschulreife, die Leute erhalten, die schon eine Ausbildung gemacht haben, nach der Erzieherausbildung also zwei gelernte Berufe haben (außerdem gibt's auch noch eine Art "Alters-Fachabi", ich glaube ab 40 oder so ...).
Inzwischen hat sich das hier (NRW, BO)auch wieder geändert, jetzt MUSS man bei der Erzieherausbildung Mathe und Englisch belegen (war vorher freiwillig), so daß man hinterher ein Fachabi hat (Pech für Leute, die schon eins haben ...).
BriS
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