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26.01.2001 20:15
avatar  Nicole ( gelöscht )
#1
Ni
Nicole ( gelöscht )

2002 werde ich meine Ausbildung zur Erzieherin beendet haben. Wer kann mir sagen, ob ich ohne Abi die Chance habe Heil-oder Sozialpädagogik zu studieren?
Es wäre nett, wenn mir jemand Auskunft geben könnte. DANKE !!!


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03.01.2001 00:33
avatar  weinmann ( gelöscht )
#2
we
weinmann ( gelöscht )

In Baden-Württemberg können Sie an der Fachhochschule in Esslingen eine Eignungsprüfung ablegen, die Sie dann zum Studium an einer FH für Sozialwesen in Baden-Württemberg berechtigt.
Auskunft können Sie erhalten von:
FH Esslingen-Hochschule für Sozialwesen
Flandernstr. 101
73732 Esslingen
Tel.: 0711 / 397-4516


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02.02.2001 17:58
avatar  Nicole ( gelöscht )
#3
Ni
Nicole ( gelöscht )

Vielen Dank für diese Information !!!Ich werde mich erkundigen.


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29.01.2001 22:27
avatar  S. ADAM ( gelöscht )
#4
S.
S. ADAM ( gelöscht )

>2002 werde ich meine Ausbildung zur Erzieherin beendet haben. Wer kann mir sagen, ob ich ohne Abi die Chance habe Heil-oder Sozialpädagogik zu studieren?

In welchem Bundesland machen sie ihre Ausbildung? In Rheinland-Pfalz kann man mit der staatlichen Anerkennung als ErzieherIn an jeder FH in Rheinland-Pfalz studieren, da man gleichzeitig mit dem erfogreichen Abschluss die Fachhochschulreife für Rheinland-Pfalz erworben hat.


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29.01.2001 22:54
avatar  Nicole ( gelöscht )
#5
Ni
Nicole ( gelöscht )

Ich mache in Baden-Württemberg meine Ausbildung. Gibt es eine andere Möglichkeit? DEnn hier ist die Ausbildung ja anders.Ohne Fachhochschulreife.


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27.01.2001 09:12
avatar  Gerda ( gelöscht )
#6
Ge
Gerda ( gelöscht )

Hallo
ich war auch Erzieherin ohne Abitur. In Berlin gibt's die Möglichkeit ohne Abitur fachgebunden zu studieren. Allerdings war u.a. eine 5jährige Tätigkeit im Beruf Voraussetzung. Ich habe an der FU Diplompädagogik studiert mit der Fachrichtung Erwachsenenbildung. Möglich wäre aber auch Sozialpädagogik, Kleinkindpädagogik und Sonderpädagogik. Da Bildung Ländersache ist, ist auch die Möglichkeit ohne Abi zu studieren in jedem Land anders geregelt. Ich weiß daß es auch in Hessen und Bremen möglich ist. Die gesetzlichen Grundlagen findest du im jeweiligen Hochschulrahmengesetz, in Berlin ist es der §11. Dort sind die wesentlichen Zugangsberechtigungen angegeben. Die Ausführung bzw. Gestaltung ist dann wiederum von den einzelnen Unis bzw. Fachhochschulen abhängig. Bei mir wars so: Nach der Anmeldung gabs sowas wie ein Bewerbungsgespräch in dem die Motivation abgeklopft wurde. Danach war ich für 2 Semester vorläufig immatrikuliert. Das Studium verlief wie für andere Studenten auch, zusätzlich mußte ich am Ende der 2 Semester meine Studierfähigkeit mit 2 benoteten Hausarbeiten (die sogenannten Scheine) und einer Begutachtung eines Professers belegen. Danach erhielt ich die endgültige Immatrikulation d.h. ich war Studentin wie alle anderen auch. Nach der Prüfung am Ende gibts neben dem Diplom auch automatisch ohne zusätzliche Prüfung die allgemeine Hochschulreife mit der ich jetzt Zugang zu jedem anderen Studiengang habe.
Hoffe ich konnte dir damit helfen. Wenn du noch weitere Fragen hast melde dich doch noch mal bei mir
Gruß Gerda


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29.01.2001 23:05
avatar  Nicole ( gelöscht )
#7
Ni
Nicole ( gelöscht )

Hallo Gerda,

vielen Dank für ihre umfassende Information. Sie haben mir weitergeholfen.
Ist es möglich, in Berlin auch mit dem Abschluss einer Fachschule in Baden-Württemberg zu studieren?
Grüße Nicole


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03.01.2001 13:18
avatar  Gerda ( gelöscht )
#8
Ge
Gerda ( gelöscht )

Unter dieser Adresse findest Du alles rund um die Hochschulen in Baden-Württ.
http://www.mwk-bw.de/Hochschulen/Hochschulrecht.html (pdf-Artikel Rahmengesetze)
Gruß Gerda


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02.02.2001 18:03
avatar  NIcole ( gelöscht )
#9
NI
NIcole ( gelöscht )

Liebe Gerda,

vielen Dank für ihre Informationen.Grüße Nicole


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03.01.2001 12:29
avatar  Gerda ( gelöscht )
#10
Ge
Gerda ( gelöscht )

Hallo ich bin's noch mal
ich denke daß es in Baden-Württ. auch die Möglichkeit gibt ohne Abi zu studieren. Genaueres muß ich mal von meinem Bruder erfahren, er hat's ja auch so gemacht!!!!
Gruß Gerda


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03.01.2001 12:23
avatar  Gerda ( gelöscht )
#11
Ge
Gerda ( gelöscht )

Hallo Nicole,
im Berliner Hochschulrahmengesetz vom Okt. 90 heißt es im §11 Fachgebundene Studienberechtigung:
Wer den Realschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung besitzt, eine für das beabsichtigte Studium geeignete Berufsausbildung abgeschlossen und danach eine mindestens vierjährige Berufserfahrung erworben hat, .... kann an den Hochschulen zum Studium im betreffenden Studiengang vorläufig immatrikuliert werden. Ersatzzeiten sind anzurechnen. Die vorläufige Immatrikulation gilt im Regelfall für die Dauer zweier Semester, längstens jedoch für vier Semester. Danach entscheiden die zuständigen Prüfungsausschüsse der Hochschule auf der Grundlage der erbrachten Studienleistungen über die endgültige Immatrikulation. Wer die Abschlußprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält die allgemeine Hochschulreife.

Soweit der §11. Ich habe meine Erzieherausbildung in Berlin gemacht ohne mittlere Reife und diese in einem Jahr mit zusätzlichen 8 Std./Woche nachgemacht, habe also einen "Schmalspur-Realabschluß". Solche Abschlüsse werden von anderen Bundesländern anerkannt. Ich denke doch, daß Du mit Deiner Erzieherausbildung auch einen Realschul- oder vergleichbaren Abschluß hast.
Ersatzzeiten sind beispielsweise Erziehungszeiten und können als Berufszeit anerkannt werden.
Und wie schon gesagt: Die Gestaltung/Umsetzung des §11 obliegt den einzelzen Hochschulen. An der FU gelten andere Bedingungen als z.B. an der TU oder der Fachhochschule für Sozialpäd.. Die Zulassungsvoraussetzungen sind aber überall gleich. Aber die FU hat beispielweise einen internen Numerus clausus eingeführt, d.h. es wurden pro Semster nur 10 Plätze freigehalten. (Stand 1998) Das war aber kein Problem weil die Nachfrage immer mehr nachließ.
Das heißt, wenn Du Interesse hast, mußt Du Dich mit den verschiedenen Schulen direkt in Verbindung setzen.
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen
Gruß Gerda
(Die .... im § beziehen sich auf andere Berufe z.B. Techniker, Meister u.ä. für die gilt der § auch. Mein Bruder hat so als Schlossermeister Maschinenbau studiert in Baden-Württ.)


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