Suche jemand, der sein Anerkennungsjahr verkürzen durfte

18.10.2005 08:10
avatar  maria ( gelöscht )
#1
ma
maria ( gelöscht )

Hallo, ich suche jemand der sein Anereknnungsjahr verkürzen durfte und in NRW wohnt. (evtl Halbtags ein Jahr o.ä.)
Außerdem bin ich für Hinweise auf Regelungen dazu dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Maria


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19.10.2005 18:30
avatar  Benjamin ( gelöscht )
#2
Be
Benjamin ( gelöscht )

Hallo,

unter http://www.erzieherin-online.de/beruf/ausbildung/gesetz.php

findest Du die gesetzlichen Regelungen für die Ausbildung in allen Bundesländern.
Wenn Du die Regelungen für NRW herunterlädst, schau doch mal dort unter §34 auf Seite 117 von 162 (zur Orientierung: Überpunkt 4.5.4 oben links auf der entsprechenden Seite) - dort findest Du die Bedingungen zum Verkürzen des Berufspraktikums um 6 Monate.

Viel Glück, Benjamin


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19.10.2005 18:31
avatar  Benjamin ( gelöscht )
#3
Be
Benjamin ( gelöscht )

...oben RECHTS auf der Seite steht Überpunkt 4.5.4, §34, Absatz 1.


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02.10.2005 16:13
avatar  Maria ( gelöscht )
#4
Ma
Maria ( gelöscht )

Danke, Benjamin, mache ich sofort.
Maria


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18.10.2005 13:14
avatar  Mia ( gelöscht )
#5
Mi
Mia ( gelöscht )

Es gibt dazu unterschiedliche Regelungen, auch in NRW. In der Regel gibt es die Möglichkeit, das BPR zu verkürzen, Vollzeit 1/2 Jahr, wenn man vorher einen bestimmten Notenschnitt geschafft hat und die Schule einverstanden ist. D.h. aber, die gleiche Arbeit in einem halben Jahr zu schaffen... Es gibt aber auch Bestimmungen von Bezirksregierungen, die besagen, dass man z.B. als Nichtschüler keine Verkürzung machen kann. Erkundige dich an deiner zuständigen Schule.


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18.10.2005 13:56
avatar  Maria ( gelöscht )
#6
Ma
Maria ( gelöscht )

Leider, weiß es die Schule nicht. Meine Lehrerin wäre dafür, aber wir suchen noch die Regelungen auf die man sich berufen kann.
Maria


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19.10.2005 22:12
avatar  Mia ( gelöscht )
#7
Mi
Mia ( gelöscht )

Wir haben eine Kopie bekommen aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO -BK vom 26. Mai 1999, Anlage E), § 34 "Das Berufspraktikum kann auf Antrag um bis zu sechs Monate verkürzt werden, wenn die Antragstellerin über die in §29 genannten Zeiten hinaus bereits mindestens drei Jahre in soz.päd. Einrichtungen mit Erfolg tätig war und während des fachtheoretischen Ausbildunugsabschnittes und in der theoretischen Prüfung mindestens befriedigende Leistungen erbracht hat."
Ich weiss aber aus eigenem Umfeld, dass die Bezirksregierungen unterschiedlich entscheiden. Erkundige dich dort.


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