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Kündigung im Anerkennungsjahr
Ru
Ruehlmann Tanja
(
gelöscht
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Gi
Gila
(
gelöscht
)
Details
Unabhängig von deinen Gründen ist ein Gespräch mit den direkt Beteiligten sicher als Erstes nötig, d.h. sowohl mit deiner Schule als auch mit deiner (An-)Leiterin bzw. dem Träger.
Was die Probezeit angeht, schau doch mal, was in deinem Vertrag dazu steht. Das kann unterschiedlich sein.
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