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Kündigung im Anerkennungsjahr
Hi,
also normalerweise kann man im ersten halben Jahr ohne Kündigungsfrsit kündigen. Da ich mal annehme dass Du wie alle anderen auch im September dein Anerkennungsjahr begonnen hast ist dieses halbe Jahr leider schon abgelaufen und du musst dich an die Kündigungsfrist halten, die normalerweise drei Monate dauert. Das heißt also, bis zu tatsächlich aus den Vertrag draußen bist ist dein Anerkennungsjahr so gut wie vorbei. Sind dann nur noch 2 Monate!
Eine andere Möglichkeit wäre es einen Aufhebungsvertrag anzustreben, dann könntest du sofort aufhören. Allerdings müsste dann auch deine Einrichtung mit Dir solche Probleme haben, dass Sie der Aufhebung zustimmen. Vielleicht suchst Du einfach mal das Gespräch, mit einer unmotivierten Praktikantin bzw. Praktikanten kann ja nun auch keiner was anfangen.
Liebe Grüsse und viel Glück,
sandra
Kündigungsfristen stehen im Praktikantenvertrag. Es ist auch nicht immer so, dass während der Probezeit fristlos gekündigt werden kann. Ich hatte während meiner Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Die verlängerte sich nach Ende der Probezeit auf 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Zu beachten ist: Wenn du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, wird dein Bezug von Arbeitslosengeld für 12 Wochen gesperrt. Und gesperrt heißt tatsächlich, dass sich dein Leistungsanspruch um eben diese 12 Wochen reduziert. Die werden nicht etwa hinten drangehängt. Während dieser 12 Wochen bist du z.B. auch selbst für deine Krankenversicherung zuständig. Wenn du so etwas durchziehen willst, solltest du Kontakt zu deiner Krankenkasse aufnehmen, und sie fragen, wieviel du monatlich zahlen müsstest. Wenn du während deiner Sperrfrist z.B. einen schweren Unfall hast und dann nicht krankenversichert bist, kann dich das finanziell für den Rest deines Lebens ruinieren. Also vorher drum kümmern. Es kostet - wenn ich mich recht erinnere - nicht sehr viel.
Gruß
Alex
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