Wer darf im Berufspraktikum anleiten?

04.05.2006 14:44
avatar  Anita ( gelöscht )
#1
An
Anita ( gelöscht )

hallo, wollte in hessen mein anerkennungsjhr machen, habe auch eine feste zusage bekommen. nun habe ich jetzt gehört, das nur heilerziehungspfleger, kankenschwestern dort arbeiten und nur eine erzieherin, die hat aber nur 1 jahr berufserfahrung nach ihrem anerkennungsjahr. es ist eine behinderteneinrichtung. wisst ihr, ob es dennoch geht?


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06.05.2006 09:30
avatar  Kati ( gelöscht )
#2
Ka
Kati ( gelöscht )

Ich war im ´Berufspraktikum in einer Kita. Hier hat mich auch eine Erzieherin angeleitet, die erst ein halbes Jahr aus der Schule war. Seh es positiv, sie kann dir noch richtig gut bei den Aufgaben helfen, weil sie noch nicht so lang aus der Schule ist.

Gruß Kati


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06.05.2006 10:39
avatar  Tamiko ( gelöscht )
#3
Ta
Tamiko ( gelöscht )

Hallo!
Im Berufspraktikum anleiten darf, wer eine mindestens zweijährige Berufspraxis im anzuleitenden Beruf nachweisen kann. Anleiterin muss also mindestens zwei Jahre die staatliche Anerkennung als Erzieherin besitzen, um von der Fachschule als Anleiterin anerkannt werden zu können. Das liegt auch nicht im Ermessen der FS, es ist in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Bundeslandes festgeschrieben. Einige Fachschulen, so ist es zumindest in Hessen, akzeptieren mittlerweile nur noch AnleiterInnen, die eine spezifische Qualifizierung nachweisen können!
Gruß aus Wiesbaden, Tamiko


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02.07.2006 21:46
avatar  Sabine ( gelöscht )
#4
Sa
Sabine ( gelöscht )

Hallo,

hab deinen Beitrag gerade erst gelesen. Ich habe mein Anerkennungsjahr in Bayern in einem Wohnheim für erwachsene Menschen mit Behinderungen gemacht. Hier darf ein Heilerziehungspfleger, ein Erzieher oder ein Sozialpädagoge die Anleitung übernehmen, Krankenschwestern aber nicht.

Liebe Grüße Sabine


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