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Wer darf im Berufspraktikum anleiten?
hallo, wollte in hessen mein anerkennungsjhr machen, habe auch eine feste zusage bekommen. nun habe ich jetzt gehört, das nur heilerziehungspfleger, kankenschwestern dort arbeiten und nur eine erzieherin, die hat aber nur 1 jahr berufserfahrung nach ihrem anerkennungsjahr. es ist eine behinderteneinrichtung. wisst ihr, ob es dennoch geht?
Hallo!
Im Berufspraktikum anleiten darf, wer eine mindestens zweijährige Berufspraxis im anzuleitenden Beruf nachweisen kann. Anleiterin muss also mindestens zwei Jahre die staatliche Anerkennung als Erzieherin besitzen, um von der Fachschule als Anleiterin anerkannt werden zu können. Das liegt auch nicht im Ermessen der FS, es ist in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Bundeslandes festgeschrieben. Einige Fachschulen, so ist es zumindest in Hessen, akzeptieren mittlerweile nur noch AnleiterInnen, die eine spezifische Qualifizierung nachweisen können!
Gruß aus Wiesbaden, Tamiko
Hallo,
hab deinen Beitrag gerade erst gelesen. Ich habe mein Anerkennungsjahr in Bayern in einem Wohnheim für erwachsene Menschen mit Behinderungen gemacht. Hier darf ein Heilerziehungspfleger, ein Erzieher oder ein Sozialpädagoge die Anleitung übernehmen, Krankenschwestern aber nicht.
Liebe Grüße Sabine
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