Verkürzung des Berufspraktikums?

18.06.2006 09:07
avatar  Olga ( gelöscht )
#1
Ol
Olga ( gelöscht )

Ich fange nach den Ferien meine Berufspraktikum an. Muss das genau 12 Monate dauern oder kann ich es verkürzen, wenn ich z.B. ein Stellenangebot bekomme, wofür ich das Anerkennungsjahr aber um 1 oder 2 Monate verkürzen müsste?
Danke für antworten


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18.06.2006 11:04
avatar  Line ( gelöscht )
#2
Li
Line ( gelöscht )

Es muss 12 Monate dauern. Man kann aber ein bisschen variieren, wann man anfängt. Ein paar aus meiner Klasse fangen zum 1.8. an, ein paar zum 1.10. und die meisten zum 1.9..


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26.07.2006 19:29
avatar  jutte ( gelöscht )
#3
ju
jutte ( gelöscht )

Bei uns in Rheinland-Pfalz muss es nicht unbedingt 12 Monate dauern (ist aber besser um nachher ALG 1 erhalten zu können). Bei uns muss es spätestens zum Jahresbeginn anfangen, also direkt nach den Sommerferien. Länge - bis zur Abschlussprüfung. Viele Praktikas gehen nach der Abschlussprüfung noch weiter. Dieses muss man aber nicht machen. Gesetzlich ist es klar, dass man nach der Prüfung als Erzieherin nicht mehr als Praktikantin sich bezahlen lassen brauch.


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