staatlich geprüft - staatlich anerkannt?

23.06.2007 14:30
avatar  Michelle ( gelöscht )
#1
Mi
Michelle ( gelöscht )

Hallo, kann mir bitte jemand erklären was genau der Unterschied ist zwischen "staatlich geprüfte Kinderpflegerin" und "staatlich anerkannte Kinderpflegerin"?


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11.07.2007 14:47
avatar  eva ( gelöscht )
#2
ev
eva ( gelöscht )

staatlich geprüft= du hast die schriftlichen (bzw. mündlichen) prüfungen erfolgreich abgeschlossen
staatlich anerkannt=du bist vom Staat anerkannt und hast deine ausbildung erst dann vollständig beendet.lg


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15.08.2007 13:06
avatar  Christian ( gelöscht )
#3
Ch
Christian ( gelöscht )

nun was mein Vorredner sagt stimmt in unserem Bundesland nicht ganz.
Bei uns heiß staatlich geprüft, dass man nur 2 Jahre Kinderpflege gelernt
hat, jedoch aber in seinem Bundesland als Kinderpflegerin arbeiten kann.

staatlich anerkannt heißt lediglich, dass dieser Kinderpfleger in ganz Deutschland anerkannt ist ! Quasi auch in ganz Deutschland arbeiten kann.


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