"Staatlich geprüft" und "Staatlich anerkannt"

03.05.2005 21:59
avatar  Eva ( gelöscht )
#1
Ev
Eva ( gelöscht )

HI,
ich habe ein problem, nach den 2 Studienjahren in der Fachschule für Sozialpädagogik lege ich die schriftliche Prüfung zur staatlich geprüften Erzieherin ab. Damit bin ich doch schon geprüft. Bin ich dann nicht schon Erzieherin. Ich meine, kann ich auch ohne Anerkennungsjahr eine Arbeitsstelle als Erzieherin annehmen?


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03.05.2005 22:14
avatar  Axel ( gelöscht )
#2
Ax
Axel ( gelöscht )

Sich das mies bezahlte Anerkennungsjahr zu sparen, das wär doch was.

Aber so einfach ist es leider nicht.

Laut Fachkräftevereinbarung musst du schon staatlich anerkannter Erzieher sein, um als Gruppenleitung arbeiten zu dürfen. Ein Arbeitgeber, der dich ohne staatliche Anerkennung auf einer Gruppenleiterstelle beschäftigen will, bekommt für dich keinerlei Zuschüsse. Das kann sich kein Träger leisten.

Natürlich kannst du versuchen, eine Stelle als Ergänzungskraft zu bekommen. Nur dass du dafür im Prinzip gar keine Ausbildung bräuchtest. Ich kenne zum Beispiel eine Dekorateurin, die im Kindergarten als Ergänzungskraft arbeitet (und gute Arbeit leistet).

Es läuft darauf hinaus, dass die Ausbildung ohne Anerkennungsjahr für die Katz ist.


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