staatlich geprüfte Erzieherin = staatlich geprüfte Kinderpflegerin?

28.02.2004 11:46
avatar  Manuela ( gelöscht )
#1
Ma
Manuela ( gelöscht )

Hallo,

ich habe letztes Jahr in Bremen meine zweijährige schulische Ausbildung zur Erzieherin mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen und bin seit dem staatlich geprüfte Erzieherin. Durch einen Umzug nach Niedersachsen ist es leider schwer einen Anerkennungsplatz (1jähriges Berufspraktikum) zu finden, da hier in Niedersachsen die ERzieherinnen anders ausgebildet werden.In Bremen ist es Pflicht, ein einjähriges Anerkennungsjahr zu absolvieren, um staatlich anerkannte Erzieherin zu werden. Meine Frage: Ist es richtig, dass man als staatlich geprüfte Erzieherin auch eine staatlich geprüfte Kinderpflegerin ist?


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02.03.2004 11:54
avatar  Michael ( gelöscht )
#2
Mi
Michael ( gelöscht )

Hallo,

so wie ich deinen Text verstanden habe bist du noch keine staatlich anerkannte Erzieherin, weil dir noch das begleitete Berufspraktikum fehlt, was du gerne in Niedesachsen durchführen möchtest.

Grundsätzlich gilt, dass eine Kinderpflegerin eine Zweitkraft ist und ihre Tätigkeiten nur nach Anweisung einer Fachkraft (staatl. anerk. Erzieherin, Dipl. Sozialpädagogin) durchführen kann. D.H. eine Erzieherin ist einer Kinderpflegerin weisungsbefugt, steht also in der Hierarchie über ihr.


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02.03.2004 13:19
avatar  Manuela ( gelöscht )
#3
Ma
Manuela ( gelöscht )

Danke für Deine Antwort Michael.

Ich weiß, dass eine Erzieherin in der Herachie über der Kinderpflegerin steht. Ich bin aber noch nicht fertig als Erzieherin ausgebildet - mir fehlt das Anerkennungsjahr. Meine Frage ist aber, kann ich mich mit meinem Abschluss "staatlich geprüfte Erzieherin" auf Anzeigen für gesuchte Kinderpflegerin bewerben (soweit ich weiß, haben ausgebildete Kinderpflegerinnen genauso wie ich bisher 2 Jahre eine Fachschule besucht und dabei ca. 8 Wochen Praktikas durchgeführt). Es sieht nämlich in Niedersachsen schlecht aus, einen bezahlten Anerkennungsplatz zu bekommen, da es das ja hier so nicht gibt (anderes Ausbildungssystem)


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03.03.2004 16:53
avatar  Kolja Richter ( gelöscht )
#4
Ko
Kolja Richter ( gelöscht )

Ich kenn mich nur in NRW aus. Da kannst du dich als Ergänzungskraft auch bewerben, ohne dass du irgendeine fachbezogene Ausbildung gemacht hast. Solange dein Träger dich für geeignet hält, kann er dich einstellen. In der Praxis hast du schon als Kinderpflegerin schlechte Karten, einen Job zu bekommen. So sieht es jedenfalls in meiner Gegend aus. Viele Einrichtungen stellen gleich Erzieherinnen als Ergänzungskräfte ein. Ich würde in jedem Fall zusehen, dass du dein Anerkennungsjahr irgendwie machen kannst. Bei mir in NRW verfällt die staatliche Prüfung nach 3 Jahren, wenn man sein Anerkennungsjahr nicht macht.


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29.02.2004 18:35
avatar  Jenny ( gelöscht )
#5
Je
Jenny ( gelöscht )

Nein, das sind zwei unterschiedliche Ausbildungen. Eine Kinderpflegerin, darf keine Gruppe führen.


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