Anerkennungsjahr in NRW

01.07.2007 16:36
avatar  Fée ( gelöscht )
#1
Fée ( gelöscht )

Hallöchen! Ich komme jetzt ins zweite Ausbildungsjahr und möchte danach an einer Fachhoschule Soziale Arbeit studieren. Dazu meine Fragen: Wenn ich das AJ verschiebe, stimmt es dass man das innerhalb von 3 Jahren machen MUSS und, dass dies auch in teilzeit geht (auch in NRW?)?
Wenn ichs aber gar nicht mache, bin ich doch trotzdem Erzieherin, nur nicht staatlich annerkannt und kann dann nur in NRW arbeiten oder?
Wäre super,wenn ihr mir schnell antworten könntet!
Danke!!!
Liebe Grüße


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21.07.2007 11:47
avatar  Angela ( gelöscht )
#2
An
Angela ( gelöscht )

Hallo, du musst dein Anerkennungsjahr innerhalb von drei Jahren nachholen. Ohne staatliche Anerkennung kannst du als Ergänzungskraft arbeiten- aber NUR in NRW. Ich würde an deiner Stelle in jedem Fall die Ausbildung mit staatlicher Anerkennung abschließen. In der heutigen Zeit kann es dich "ratzfatz" ins tiefste Bayern verschlagen und deine Ausbildung ohne Anerkennung nützt dir nix mehr. Das muss natürlich jeder selbst entscheiden.
Alles Gute!
Angela



>Hallöchen! Ich komme jetzt ins zweite Ausbildungsjahr und möchte danach an einer Fachhoschule Soziale Arbeit studieren. Dazu meine Fragen: Wenn ich das AJ verschiebe, stimmt es dass man das innerhalb von 3 Jahren machen MUSS und, dass dies auch in teilzeit geht (auch in NRW?)?
>Wenn ichs aber gar nicht mache, bin ich doch trotzdem Erzieherin, nur nicht staatlich annerkannt und kann dann nur in NRW arbeiten oder?
>Wäre super,wenn ihr mir schnell antworten könntet!
>Danke!!!
>Liebe Grüße


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12.07.2007 12:48
avatar  Tanja Sch. ( gelöscht )
#3
Ta
Tanja Sch. ( gelöscht )

Hallo Fèe
Soweit ich weiß stimmt es, dass man das Anerkennungsjahr spätestens nach drei Jahren nach dem schulischen Teil der Ausbildung abgeschlossen haben muss, auch dass man das Anerkennungsjahr in Teilzeit machen kann aber ich meinen nicht an jeder Schule (Da müsstest du dich erst einmal an der Schule informieren). Nach den schriftlichen Prüfungen ist man eine staatlich geprüfte Erzieherin, ob man damit dann Arbeit findet oder auch arbeiten darf weiß ich nicht. Ich glaube aber das es besser wäre, wenn man das Anerkennungsjahr gemacht hat. Es ist schon schwer genug als Erzieherin mit Anerkennungsjahr Arbeit zu finden.
Ich hoffe, dass ich dir weiter helfen konnte.
Schau dir doch mal meine Seite (www.kbc24.de.tt) an dort kannst du bestimmt interessante Tips für deine Arbeit finden und auch vielleicht selber etwas beitragen.
Gruss Tanja Sch.


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12.07.2007 15:52
avatar  Trini ( gelöscht )
#4
Tr
Trini ( gelöscht )

Hallöchen,
man darf nach der schriftl. Prüfung ein Jahr pausieren, muss dann aber im nächsten das Anerkennungsjahr absolvieren, dies geht auch in Teilzeit, muss man sich an der jeweiligen Schule informieren!
Macht man das Anerkennungsjahr nicht, ist auch der Begriff "Staatlich geprüfte Erzieherin" sinnlos, du verlierst deinen Ausbildungsstand!
Gruß Trini


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18.07.2007 23:05
avatar  Angela ( gelöscht )
#5
An
Angela ( gelöscht )

Hallo, du MUSST das Anerkennungsjahr innerhalb von drei Jahren nachholen. Anderenfalls bist du nur staatlich geprüfte Erzieherin und darfst nur in NRW und nur als Ergänzungskraft arbeiten. Also, mir persönlich wäre das zu wenig. Ich bin- auch wenn es altmodisch klingt- dafür, eine Sache abzuschließen und dann die nächste zu beginnen.
Viele Grüsse, Angela


>Hallöchen,
>man darf nach der schriftl. Prüfung ein Jahr pausieren, muss dann aber im nächsten das Anerkennungsjahr absolvieren, dies geht auch in Teilzeit, muss man sich an der jeweiligen Schule informieren!
>Macht man das Anerkennungsjahr nicht, ist auch der Begriff "Staatlich geprüfte Erzieherin" sinnlos, du verlierst deinen Ausbildungsstand!
>Gruß Trini


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18.07.2007 23:01
avatar  Angela ( gelöscht )
#6
An
Angela ( gelöscht )

Hallo, du musst das Anerkennungsjahr innerhalb von maximal drei Jahren nachmachen. Du bist zwar staatlich geprüfte Erzieherin, hast aber superschlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt und darfst- nur in NRW- höchstens als Ergänzungskraft arbeiten. Mir persönlich wäre das zu wenig.
Gruss, Angela




>Hallöchen,
>man darf nach der schriftl. Prüfung ein Jahr pausieren, muss dann aber im nächsten das Anerkennungsjahr absolvieren, dies geht auch in Teilzeit, muss man sich an der jeweiligen Schule informieren!
>Macht man das Anerkennungsjahr nicht, ist auch der Begriff "Staatlich geprüfte Erzieherin" sinnlos, du verlierst deinen Ausbildungsstand!
>Gruß Trini


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