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WICHTIG! Anerkennungsjahr
Hallo Lilli,
ursprünglich geht das nicht, da du ja Berichte schreiben musst (Gruppenportraitu.ä.) und ein Projekt machen musst, dass auf die Gruppe passt.
Du hättest bei einem wechsel ja nicht mehr die Möglichkeit im Zeitrahmen zu bleiben!
Zumindest war es so bei mir an der Schule!
VG Trini
Guten Morgen,
vertraglich ist gereglt du du eine Probezeit hast. Meistens beträgt diese 3 Monate. In dieser Zeit kannst du, aber auch der KIndergarten indem du arbeitest ohne Grund kündigen.
Nach der Probezeit kannst du einen Aufhebungsvertrag abschließen. Dies muss ihm beidseitigen Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschehen.
Aber warum sollte ein Arbeitgeber jemanden weiterbeschäftigen der nicht nicht mehr dort arbeiten will??
Dir sollte klar sein, das du nur kündigen sollest wenn du eine andere Stelle hast. Ansonsten stehst du auf der Straße und ein Jahr ist weg...
Versuche es erst durch durch Gespräche mit deiner Praxisanleitung oder der Kindergartenleitung zu regeln.
Wünsche dir trotzdem viel Erfolg,
liebe grüße Nadine
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